Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen Österreich und Spanien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Spanien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 17/1990

Typ

Vertrag – Spanien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.1990

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.01.1983

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SPANISCHEN STAAT ÜBER GLEICHWERTIGKEITEN IM UNIVERSITÄTSBEREICH
StF: BGBl. Nr. 17/1990 (NR: GP XVI RV 352 AB 426 S. 66. BR: AB 2906 S. 454.)

Sprachen

Deutsch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und der Spanische Staat sind,

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft und Universitätsausbildung zu fördern, und

nach Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Staaten, durch die festgestellt wurde, daß Studien in der Republik Österreich und im Spanischen Staat sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur als auch hinsichtlich des Inhaltes und der Anforderungen vergleichbar sind,

wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 1. Dezember 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz 2, mit 1. März 1990 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2017

Gesetzesnummer

10009705

Dokumentnummer

NOR11009896

Alte Dokumentnummer

N7199010417H

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/17/P0/NOR11009896

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