Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes, der A 2 Süd Autobahn — Anschlußstelle Untergroßau (Vollausbau) im Bereich der Gemeinde Sinabelkirchen Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes, der A 2 Süd Autobahn — Anschlußstelle Untergroßau (Vollausbau) im Bereich der Gemeinde Sinabelkirchen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 108/1990

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

24.02.1990

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlußstelle Untergroßau der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Sinabelkirchen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Zu- bzw. Abfahrtsstraße zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegt zwischen km 156,390 und km 156,870 der bestehenden A 2 Süd Autobahn und stellt die Verbindung von und in Richtung Wien her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- bzw. Abfahrtsstraße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Sinabelkirchen aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. A 2/62 A im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

10011923

Dokumentnummer

NOR12151962

Alte Dokumentnummer

N9199010631J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/108/A1/NOR12151962

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