Bundesrecht konsolidiert

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Zeugnisformularverordnung Anl. 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zeugnisformularverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 415/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 260/2019

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2

Inkrafttretensdatum

28.08.2019

Außerkrafttretensdatum

31.08.2020

Index

70/06 Schulunterricht

Text

Anlage 2

Anmerkung, Jahreszeugnis als PDF dokumentiert

Ziffer 9, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 78 aus 2018, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird jeweils die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.“.

Ziffer 6, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 260 aus 2019, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 5, 7 und 17 wird die das Unterschriftsfeld betreffende Wendung „Schulleiter/Schulleiterin“ jeweils durch die Wendung „Schul(cluster)leiter/Schul(cluster)leiterin“ ersetzt.“.)

Im RIS seit

28.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2020

Gesetzesnummer

10009680

Dokumentnummer

NOR40217229

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/415/ANL2/NOR40217229

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