Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen Österreich und Tansania über technische Zusammenarbeit § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Tansania über technische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 298/1989

Typ

Vertrag – Tansania

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1988

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

13.05.1987

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN REPUBLIK TANSANIA ÜBER TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 298/1989

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Republik Tansania,

IN ANBETRACHT des gegenseitigen Nutzens, der sich aus einer engeren technischen Zusammenarbeit ergeben würde,

UND IN DEM BESTREBEN, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, des Abkommens wurden am 30. September 1987 bzw. 28. September 1988 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 12, mit 1. Dezember 1988 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2016

Gesetzesnummer

10007003

Dokumentnummer

NOR11007116

Alte Dokumentnummer

N5198911568F

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/298/P0/NOR11007116

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