Bundesrecht konsolidiert

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Wirtschaftliche, technische Zusammenarbeit § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wirtschaftliche, technische Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 262/1989 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 182/2005

Typ

Vertrag – Saudi-Arabien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1989

Außerkrafttretensdatum

30.09.2005

Unterzeichnungsdatum

29.03.1988

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

Abkommen über wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Saudi-Arabien
StF: BGBl. Nr. 262/1989

Änderung

Sprachen

Deutsch, Arabisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Saudi-Arabien, die in der Folge als Vertragsparteien bezeichnet werden, haben in dem Wunsche, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu verstärken und in Anbetracht des gegenseitigen Nutzens, der aus diesem Abkommen erwächst, gemäß den in ihren jeweiligen Ländern geltenden Vorschriften und Gesetzen folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel römisch sieben, Absatz eins, des Vertrages wurden am 31. Oktober 1988 bzw. 2. April 1989 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch sieben, Absatz eins, mit 1. Juli 1989 in Kraft.

Gesetzesnummer

10007000

Dokumentnummer

NOR11007113

Alte Dokumentnummer

N5198911466F

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/262/P0/NOR11007113

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