Die Anschlußstelle Imsterau der A 12 Inntal Autobahn wird im Bereich der Stadtgemeinde Imst wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Imsterau liegen zwischen km 57,42 und km 57,88 (Nordseite) und km 58,58 und km 59,05 (Südseite) der A 12 Inntal Autobahn und stellen die Verbindung von und zur L 248 Imsterberg Straße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Imst aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A88-1150/19 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.