Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 § 27

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Jugendwohlfahrtsgesetz 1989

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 161/1989

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 27

Inkrafttretensdatum

01.07.1989

Außerkrafttretensdatum

30.06.1999

Abkürzung

JWG

Index

61/04 Jugendfürsorge

Text

Unterstützung der Erziehung

Paragraph 27,

Die Unterstützung der Erziehung umfaßt besonders

  1. Ziffer eins
    die Beratung der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen,
  2. Ziffer 2
    die Förderung der Erziehungskraft der Familie, besonders auch zur Durchsetzung der gewaltlosen Erziehung,
  3. Ziffer 3
    die Förderung der Entwicklung des Minderjährigen,
  4. Ziffer 4
    die Betreuung des Minderjährigen in Gruppen,
  5. Ziffer 5
    die Betreuung des Minderjährigen nach der Entlassung aus der vollen Erziehung.

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2025

Gesetzesnummer

10008691

Dokumentnummer

NOR12104361

Alte Dokumentnummer

N6198915601J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/161/P27/NOR12104361

Navigation im Suchergebnis