(2)Absatz 2,Die Bewilligung darf nur für ein bestimmtes Pflegeverhältnis und nur dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 vorliegen. Tagesmüttern dürfen allgemeine Bewilligungen erteilt werden.Die Bewilligung darf nur für ein bestimmtes Pflegeverhältnis und nur dann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des Paragraph 15, Absatz 2, vorliegen. Tagesmüttern dürfen allgemeine Bewilligungen erteilt werden.