Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn – Anschlußstelle Ebreichsdorf/West im Bereich der Marktgemeinde Ebreichsdorf Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn – Anschlußstelle Ebreichsdorf/West im Bereich der Marktgemeinde Ebreichsdorf

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 158/1989

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

12.04.1989

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlußstelle Ebreichsdorf/West der A 3 Südost Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Ebreichsdorf wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Ebreichsdorf/West liegen zwischen km 16,84 und km 17,48 des mit Verordnung vom 4. November 1981, Bundesgesetzblatt Nr. 495, festgelegten Abschnittes der A 3 Südost Autobahn und stellen die Verbindung von und zur B 210 Badener Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Ebreichsdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A3/4-84 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße, BGBl. Nr. 495/1981

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026

Gesetzesnummer

10011888

Dokumentnummer

NOR12151669

Alte Dokumentnummer

N9198912535H

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1989/158/A1/NOR12151669

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