Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Dezember 1988 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 39 Abs. 4 für Österreich mit 21. Dezember 1988 in Kraft getreten. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Dezember 1988 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 39, Absatz 4, für Österreich mit 21. Dezember 1988 in Kraft getreten.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-, Annahme- oder Beitrittsurkunde hinterlegt bzw. die provisorische Annahme erklärt:
Argentinien, Australien, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Deutsche Demokratische Republik, Dominikanische Republik, Ekuador, El Salvador, Fidschi, Finnland, Guatemala, Guyana, Honduras, Indien, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Kongo, Republik Korea, Kostarika, Kuba, Malawi, Mauritius, Nikaragua, Norwegen, Pakistan, Panama, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Schweden, Simbabwe, Sowjetunion, Südafrika, Swasiland, Thailand, Ungarn, Uruguay, Vereinigte Staaten sowie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft.