Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Fremdenverkehr - Zusammenarbeit - Tourismus
Typ
Vertrag – DDR
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.02.1988
Außerkrafttretensdatum
03.10.1990
Unterzeichnungsdatum
30.11.1987
Index
59/12 Fremdenverkehr
Titel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus
StF:
BGBl. Nr. 63/1988
Sprachen
Deutsch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik - nachstehend als Abkommenspartner bezeichnet
geleitet von dem Wunsch, die Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik und ihren Völkern weiterzuentwickeln und zu vertiefen
überzeugt davon, daß der Tourismus zu einer vollständigeren Kenntnis des Lebens, der Kultur und der Geschichte anderer Länder, zu wachsendem Verständnis zwischen den Völkern, zur Verbesserung der Kontakte und zur umfassenderen Freizeitgestaltung beiträgt, wie dies in der am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa festgelegt ist
eingedenk der Bedeutung, die der Entwicklung des Tourismus bei der weiteren Festigung der Beziehungen zwischen beiden Staaten zukommt
erfüllt vom Wunsche, auf dem Gebiet des Tourismus eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit zu fördern
folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 mit 1. Feber 1988 in Kraft. Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, mit 1. Feber 1988 in Kraft.
Gesetzesnummer
10006937
Dokumentnummer
NOR11007050
Alte Dokumentnummer
N5198810774A