Rationalisierungskartelle
§ 15. Rationalisierungskartelle verfolgen Rationalisierungszwecke, und zwar durch das Regeln von Investitions-, Erzeugungs- oder Forschungsprogrammen oder von Vertriebsmaßnahmen. Paragraph 15, Rationalisierungskartelle verfolgen Rationalisierungszwecke, und zwar durch das Regeln von Investitions-, Erzeugungs- oder Forschungsprogrammen oder von Vertriebsmaßnahmen.