Bundesrecht konsolidiert

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Straßenverlauf der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Altlengbach Art. 1

Kurztitel

Straßenverlauf der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Altlengbach

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 579/1988

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

05.11.1988

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Anschlußstelle Altlengbach der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Neustift-Innermanzing wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Zu- bzw. Abfahrtsstraße zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegen zwischen km 35,764 und km 35,937 der bestehenden A 1 West Autobahn und stellt die Verbindung mit der B 19 Tullner Straße von und in Richtung Linz her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- bzw. Abfahrtsstraße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Neustift-Innermanzing aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A1/5-88 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße


Zuletzt aktualisiert am

18.02.2026

Gesetzesnummer

10011721

Dokumentnummer

NOR12151075

Alte Dokumentnummer

N9198810292F

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/579/A1/NOR12151075

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