Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, nachfolgend als Seiten bezeichnet, sind,
geleitet von dem Wunsch, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in ihrer Gesamtheit zu entwickeln und zu vertiefen
sowie einen Beitrag zur „Weltdekade der kulturellen Entwicklung 1988-1997'' zu leisten,
zur Durchführung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft *1), unterzeichnet am 31. März 1978 in Berlin,
wie folgt übereingekommen:
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 237/1979 *1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1979,