Bundesrecht konsolidiert

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GATT - Beitritt Marokkos § 0

Kurztitel

GATT - Beitritt Marokkos

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 276/1988

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

12.04.1988

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

19.02.1987

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

(Übersetzung)
PROTOKOLL ÜBER DEN BEITRITT DES KÖNIGREICHES MAROKKO ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 276/1988 (NR: GP XVII RV 345 AB 463 S. 50. BR: AB 3440 S. 497.)

Sprachen

Englisch, Französisch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien“ bzw. als „Allgemeines Abkommen“ bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung des Königreiches Marokko (im folgenden als „Marokko“ bezeichnet) sind

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen über den Beitritt Marokkos zum Allgemeinen Abkommen

DURCH ihre Vertreter wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. April 1988 beim Generaldirektor der Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens hinterlegt; das Protokoll ist für Österreich mit demselben Tag in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3,
Zollabkommen

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2015

Gesetzesnummer

10006928

Dokumentnummer

NOR11007041

Alte Dokumentnummer

N5198810760A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1988/276/P0/NOR11007041

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