Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Feber 1988, V 144/87-6, V 145/87-6, V 153/87-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 6. Mai 1988, die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Murau vom 23. Juni 1982 über die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im näheren Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Feber 1988, römisch fünf 144/87-6, römisch fünf 145/87-6, römisch fünf 153/87-8, dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am 6. Mai 1988, die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Murau vom 23. Juni 1982 über die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im näheren Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben.