Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. August 1987, BGBl. Nr. 474, betreffend ein zypriotisches amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen für zum Export bestimmte frische landwirtschaftliche Produkte ihre Wirksamkeit.Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. August 1987, Bundesgesetzblatt Nr. 474, betreffend ein zypriotisches amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen für zum Export bestimmte frische landwirtschaftliche Produkte ihre Wirksamkeit.