Die Mitteilungen gemäß Art. 19 Abs. 1 des Abkommens wurden am 10. Dezember 1987 und 18. Jänner 1988 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 Abs. 1 mit 1. April 1988 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 19, Absatz eins, des Abkommens wurden am 10. Dezember 1987 und 18. Jänner 1988 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, Absatz eins, mit 1. April 1988 in Kraft.