(2)Absatz 2,Die Verordnung vom 30. Jänner 1980 über die Zurückbehaltung von Waren durch die Zollämter, BGBl. Nr. 82, wird gleichzeitig aufgehoben.Die Verordnung vom 30. Jänner 1980 über die Zurückbehaltung von Waren durch die Zollämter, Bundesgesetzblatt Nr. 82, wird gleichzeitig aufgehoben.