Die Republik Österreich
und
die Bundesrepublik Deutschland
in dem Bestreben, den Straßenverkehr zwischen den beiden Vertragsstaaten zu erleichtern,
in der Absicht, die Verkehrsverhältnisse der benachbarten Regionen zu verbessern, und
in dem Wunsch, die Leistungsfähigkeit des grenzüberschreitenden Straßennetzes zu gewährleisten,
sind wie folgt übereingekommen: