Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes der S 31 Burgenland Schnellstraße – Halbanschlußstelle Weppersdorf/Nord im Bereich der Gemeinde Weppersdorf Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der S 31 Burgenland Schnellstraße – Halbanschlußstelle Weppersdorf/Nord im Bereich der Gemeinde Weppersdorf

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 347/1987

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

25.07.1987

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Halbanschlußstelle Weppersdorf/Nord der S 31 Burgenland Schnellstraße wird im Bereich der Gemeinde Weppersdorf wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei km 25,70 der bestehenden S 31 Burgenland Schnellstraße und stellt über eine Zu- bzw. Abfahrtsstraße die Verbindung zur L 1003 Kobersdorfer Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der Zu- bzw. Abfahrtsstraße der Halbanschlußstelle Weppersdorf/Nord aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Weppersdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 842 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2026

Gesetzesnummer

10011698

Dokumentnummer

NOR12150750

Alte Dokumentnummer

N9198710069X

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1987/347/A1/NOR12150750

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