DIE REPUBLIK ÖSTERREICH und DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
IN DEM WUNSCH, die Beförderung von Personen und Gütern mit Binnenschiffen zu regeln und
IN DEM BESTREBEN, dabei auch die beiderseitigen Interessen nach der Eröffnung des Main-Donau-Kanals zu berücksichtigen,
haben folgendes vereinbart: