Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen zwischen der Österreich und Niederlande über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen der Österreich und Niederlande über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 662/1986

Typ

Vertrag – Niederlande

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.1987

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.10.1985

Index

79/01 Schulen, Universitäten

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
StF: BGBl. Nr. 662/1986 (NR: GP XVI RV 757 AB 929 S. 134. BR: AB 3108 S. 475.)

Änderung

Sprachen

Deutsch, Niederländisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

das Königreich der Niederlande,

im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,

in dem Wunsche, den Studierenden beider Staaten die Aufnahme oder die Fortführung des Studiums in den Vertragsstaaten zu erleichtern,

haben über die Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen zum Zwecke des Weiterstudiums im Hochschulbereich und über die Führung akademischer Grade folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel 8, Absatz eins, vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz eins, am 1. Feber 1987 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Notenwechsel wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2017

Gesetzesnummer

10009613

Dokumentnummer

NOR11009804

Alte Dokumentnummer

N7198616104R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/662/P0/NOR11009804

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