Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Förderung und den Schutz von Investitionen § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Malaysia über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 601/1986

Typ

Vertrag – Malaysia

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1987

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

12.04.1985

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND MALAYSIA ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 601/1986 (NR: GP XVI RV 689 AB 806 S. 125. BR: AB 3080 S. 471.)

Sprachen

Bahasa Malaysia, Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND MALAYSIA

im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den beiden Vertragsparteien und insbesondere für Investitionen von Staatsangehörigen und Gesellschaften der einen Vertragspartei auf dem Gebiet der anderen Vertragspartei zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz solcher Investitionen dazu führen werden, individuelle Geschäftsinitiative anzuregen und den Wohlstand auf den Gebieten der Vertragsparteien zu vermehren,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 15. Oktober 1986 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz 2, am 1. Jänner 1987 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2022

Gesetzesnummer

10006812

Dokumentnummer

NOR11006925

Alte Dokumentnummer

N5198610379W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1986/601/P0/NOR11006925

Navigation im Suchergebnis