Nach Mitteilungen des Schweizerischen Bundesrates haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunde bzw. Kontinuitätserklärung zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges (BGBl. Nr. 155/1953, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 224/1986) hinterlegt: Nach Mitteilungen des Schweizerischen Bundesrates haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunde bzw. Kontinuitätserklärung zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1953,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1986,) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung der
Staaten: Beitrittsurkunde bzw.
Kontinuitätserklärung:
Äquatorialguinea 24. Juli 1986
St. Christoph und Nevis 14. Feber 1986