Prüfungsprotokoll über die Durchführung von Einstufungsprüfungen (§ 3 Abs. 6), Aufnahms- und Eignungsprüfungen (§§ 6 bis 8), Feststellungsprüfungen (§ 20 Abs. 2), Nachtragsprüfungen (§ 20 Abs. 3), Prüfungen über Kenntnisse und Fertigkeiten des praktischen Unterrichtes (§ 20 Abs. 4), Wiederholungsprüfungen (§ 23), Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen, Diplomprüfungen und Abschlußprüfungen (§§ 34 bis 41) und Externistenprüfungen (§ 42), Prüfungen im Provisorialverfahren (§ 71 Abs. 4 und 5); in den Prüfungsprotokollen sind die Prüfungskommission (der bzw. die Prüfer), die Daten des Prüfungskandidaten, die Aufgabenstellungen, die Beschreibung der Leistungen und ihre Beurteilung, die Prüfungsergebnisse und die bei der Prüfung oder auf Grund der Prüfungsergebnisse getroffenen Entscheidungen und Verfügungen zu verzeichnen.Prüfungsprotokoll über die Durchführung von Einstufungsprüfungen (Paragraph 3, Absatz 6,), Aufnahms- und Eignungsprüfungen (Paragraphen 6 bis 8), Feststellungsprüfungen (Paragraph 20, Absatz 2,), Nachtragsprüfungen (Paragraph 20, Absatz 3,), Prüfungen über Kenntnisse und Fertigkeiten des praktischen Unterrichtes (Paragraph 20, Absatz 4,), Wiederholungsprüfungen (Paragraph 23,), Reifeprüfungen, Reife- und Diplomprüfungen, Diplomprüfungen und Abschlußprüfungen (Paragraphen 34 bis 41) und Externistenprüfungen (Paragraph 42,), Prüfungen im Provisorialverfahren (Paragraph 71, Absatz 4 und 5); in den Prüfungsprotokollen sind die Prüfungskommission (der bzw. die Prüfer), die Daten des Prüfungskandidaten, die Aufgabenstellungen, die Beschreibung der Leistungen und ihre Beurteilung, die Prüfungsergebnisse und die bei der Prüfung oder auf Grund der Prüfungsergebnisse getroffenen Entscheidungen und Verfügungen zu verzeichnen.