Beachte
Die Entschließung ist mit der Demission der Bundesregierung, der
Dr. LÖSCHNAK angehört hat, am 25. November 1986 außer Kraft getreten.
Allerdings wurde sie, auch nach dem 25. November 1986, weiterhin
angewendet, solange die scheidende Bundesregierung mit der
Fortführung der Verwaltung betraut war. Diese Betrauung endete am
21. Jänner 1987, dem Tag der Ernennung der neuen Bundesregierung,
welcher Dr. LÖSCHNAK erneut angehört.
Nunmehr gilt die Entschließung des BPräs.
BGBl. Nr. 41/1987 bzw.
BGBl. Nr. 120/1987.
Titel
Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Juni 1986, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einem eigenen Bundesminister übertragen wird
StF:
BGBl. Nr. 316/1986