Geltungsbereich
§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt die Rechtsverhältnisse, die sich aus der Vergabe von Heimplätzen durch die Studentenheimträger an Studenten (Heimbewohner) ergeben. Paragraph eins, Dieses Bundesgesetz regelt die Rechtsverhältnisse, die sich aus der Vergabe von Heimplätzen durch die Studentenheimträger an Studenten (Heimbewohner) ergeben.