bei nicht unter § 2 Z 2 fallenden Nachahmungen von Pelzfellen die Bezeichnung der verwendeten und der nachgeahmten Pelzfelle (zB Material Murmel, Aussehen Nerz; Material Lamm, Aussehen Ozelot; Nerzimitation aus Murmel; Lamm ozelotgefärbt);bei nicht unter Paragraph 2, Ziffer 2, fallenden Nachahmungen von Pelzfellen die Bezeichnung der verwendeten und der nachgeahmten Pelzfelle (zB Material Murmel, Aussehen Nerz; Material Lamm, Aussehen Ozelot; Nerzimitation aus Murmel; Lamm ozelotgefärbt);