idF:
BGBl. III Nr. 202/1998 (NR: GP XX RV 650 AB 874 S. 88. BR: AB 5548 S. 631.)
Die Republik Österreich und das Königreich Norwegen,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. März 1986 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß Art. 41 Abs. 2 am 1. Juni 1986 in Kraft. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. März 1986 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß Artikel 41, Absatz 2, am 1. Juni 1986 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt: