Der im Art. 13 Abs. 1 des Luftverkehrsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien vorgesehene Notenwechsel wurde am 31. Jänner 1986 durchgeführt; der Notenwechsel zur Ergänzung des Art. 8 Abs. 2 tritt daher nach Art. 13 Abs. 1 des Luftverkehrsabkommens am 1. April 1986 in Kraft.Der im Artikel 13, Absatz eins, des Luftverkehrsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien vorgesehene Notenwechsel wurde am 31. Jänner 1986 durchgeführt; der Notenwechsel zur Ergänzung des Artikel 8, Absatz 2, tritt daher nach Artikel 13, Absatz eins, des Luftverkehrsabkommens am 1. April 1986 in Kraft.