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Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Anl. 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 219/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2017

Außerkrafttretensdatum

29.08.2017

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

1. klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 20)
2. klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 21)

Text

Anlage B

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe 1)

Oberstufe *)

Religion

8

(römisch drei)

Deutsch

mindestens 12 5)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11 5)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 10 5)

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 13 5)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 7

römisch drei 2)

Chemie

mindestens 5

(römisch drei)

Physik

mindestens 7

(römisch drei) 3)

Darstellende Geometrie 4)

 

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musikerziehung

mindestens 3

(römisch vier a)

Bildnerische Erziehung

mindestens 3

(römisch vier a)

alternativ Musikerziehung oder Bildnerische Erziehung

mindestens 4

(römisch vier a)

Bewegung und Sport

mindestens 8 5)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

109

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom 6)

höchstens 17

 

Summe autonomer Bereich

21

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

____________________________________

*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

  1. Ziffer eins
    Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
  2. Ziffer 2
    Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen:
Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.
3) Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).
4) In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden.
5) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
6) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Pflichtgegenstände (Kernbereich)

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe 1)

Oberstufe *)

Religion

8

(römisch drei)

Deutsch

mindestens 12 2)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mindestens 11 2)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/Latein

mindestens 10 2)

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

mindestens 6

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

mindestens 6

(römisch drei)

Mathematik

mindestens 12 2)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

mindestens 6

römisch drei

Chemie

mindestens 4

(römisch drei)

Physik

mindestens 5

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

mindestens 4

römisch drei

Informatik

mindestens 2

römisch zwei

Musikerziehung

mindestens 8/4

(römisch vier a)

Bildnerische Erziehung

mindestens 4/8

(römisch vier a)

Instrumentalmusik und Gesang/ Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung

mindestens 6/6

römisch vier

alternativ Musikerziehung oder Bewegung und Sport

mindestens 8 2)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich

112

 

autonomer Bereich

schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände

4-10

 

schulautonom 3)

höchstens 14

 

Summe autonomer Bereich

18

 

Gesamtwochenstundenzahl

130

 

__________________________________

*) In höchstens zwei Pflichtgegenständen ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Ziffer eins, der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig:

  1. Ziffer eins
    Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und
  2. Ziffer 2
    Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht.

1) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen:

Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
2) Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse.
3) Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches.

3. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie

aa) Pflichtgegenstände

Ü-Stufe

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion

(2)

2

2

2

2

8 (+2)

(römisch drei)

Deutsch

(6)

4

3

3

3

13 (+6)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

(6)

3

3

3

3

12 (+6)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein

–

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

(2) 1)

1

2

2

2

7

(+2)

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

(römisch drei)

7

Mathematik *)

(5)

4

4

4

3

15 (+5)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde*)

(2) 1)

2

3

-/2

2

7/9 (+2)

(römisch drei 4)

Chemie *)

–

–

–

3

2/3

5/6

(römisch drei)

Physik *)

(2) 1)

–

3

3

2/3

8/9/(+2)

(römisch drei) 5)

Darstellende Geometrie

 

–

–

2/–

2/–

4/–

(römisch zwei)

Psychologie und Philosophie

 

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

 

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musikerziehung

(2)

2

1

2 2)

2 2)

3

(+2)

(römisch vier a)

 

 

 

 

 

+4

Bildnerische Erziehung

(2)

2

1

3

(+2)

Bewegung und Sport

(2)

3

2

2

2

9 (+2)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

(31)

31

28

33

32

124 (+31)

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

___________________________

*)/**) Typenbildende Pflichtgegenstände.

1) In Form einer Arbeitsgemeinschaft.

2) Alternative Pflichtgegenstände.

Anmerkung, Fußnote 3 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 359 aus 2005,)

4) Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

5) Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung

aa) Pflichtgegenstände

Ü-Stufe

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion

(2)

2

2

2

2

8 (+2)

(römisch drei)

Deutsch

(6)

4

3

3

3

13 (+6)

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

(6)

3

3

3

3

12 (+6)

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache / Latein

–

4

3

3

3

13

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

(2) 1)

1

2

2

2

7

(+2)

römisch drei

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik *)

(5)

4

3

3

3

13 (+5)

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde*)

(2) 1)

2

2

–

2

6 (+2)

(römisch drei 4)

Chemie *)

–

–

–

2

2

4

(römisch drei)

Physik *)

(2) 1)

–

2

2

2

6/(+2)

(römisch drei) 5)

Psychologie und Philosophie

 

–

–

2

2

4

römisch drei

Informatik

 

2

–

–

–

2

römisch zwei

Musikerziehung **)

(2)

2

2

2 3)

2 3)

4

(+2)

(römisch vier a)

 

 

 

 

 

+4

 

Bildnerische Erziehung **)

(2)

2

2

4

(+2)

(römisch vier a)

Instrumentalmusik und Gesang/ Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung **)

 

2

2

2

2

8

römisch vier

Bewegung und Sport

(2)

3

2

2

2

9 (+2)

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

(31)

33

29

30

32

124 (+31)

 

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

 

6

 

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

130

 

_______________________________________

*)/**) Typenbildende Pflichtgegenstände.

1) In Form einer Arbeitsgemeinschaft.

Anmerkung, Fußnote 2 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 359 aus 2005,)

3) Entsprechend dem gewählten Schwerpunkt.

4) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch römisch zwei.

5) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch zwei).

bb) WAHLPFLICHTGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) „Musikerziehung“ ist folgende Zeile einzufügen:

„Instrumentalmusik und Gesang 9)

–

(2)

(2)

(2)

4/26)

IV“

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) „Bildnerische Erziehung“ ist folgende Zeile einzufügen:

„Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung 9)

–

(2)

(2)

(2)

4/26)

IV“

Nach der Fußnote 8) ist folgende Fußnote 9) anzufügen:

„9) Sofern vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.“

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNTE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wien Anlage A.

SECHSTER TEIL

Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände

A. Pflichtgegenstände

Übergangsstufe

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die auf Grund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse geeignet sind, insbesondere in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens für den erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten.

In der Form von Arbeitsgemeinschaften soll der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde – Geographie und Wirtschaftskunde, der Unterricht in Biologie und Umweltkunde sowie in Physik die Schüler, aufbauend auf den mitgebrachten Kenntnissen, wiederholend, ergänzend und sichernd, im besonderen zu eigener Tätigkeit, zu deren Auswertung und zum Verständnis für die Aufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes der Oberstufe führen. Den Pflichtgegenständen Musikerziehung, Bildnerische Erziehung und Leibesübungen kommt daneben auch die Bedeutung eines Ausgleichs durch musische Bildung und körperliche Übung zu.

Didaktische Grundsätze:

Im Unterricht auf der Übergangsstufe ist in besonderem Maß auf die Unterschiedlichkeit der Schüler und der mitgebrachten Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen zu achten. Der Unterricht hat in allen Pflichtgegenständen bedachtsam zu beginnen, zumutbare Forderungen zu stellen und zu einer angemessenen Arbeitshaltung zu erziehen. Die Schüler sind dabei in zweckentsprechender Weise mit den grundlegenden Arbeitstechniken vertraut zu machen. Auf gewissenhafte Wiederholung, Erarbeitung, Übung und Sicherung des wesentlichen Lehrstoffs ist im Hinblick auf die Vorbereitung der 5. Klasse größter Wert zu legen. Auf sorgfältiges Arbeiten und angemessenen sprachlichen Ausdruck ist stets zu achten. Hausübungen sind regelmäßig zu korrigieren.

Gegebenenfalls sind audio-visuelle Hilfsmittel einzusetzen.

Im Unterricht der Musikerziehung, der Bildnerischen Erziehung, der Leibesübungen sowie der Unverbindlichen Übungen ist eine über die notwendige theoretische Grundlegung hinausreichende stärkere Belastung der Schüler mit Wissensstoff zu vermeiden.

Lehrstoff: DEUTSCH

Sprechen:

a) Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten und in realen Situationen:

Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln ermöglichen:

Überblick über Problembereiche von allgemeiner Bedeutung gewinnen;
Problembewußtsein entwickeln durch Darstellen, Vergleichen und Beurteilen von Sachverhalten anhand von Themen, wie zB Bildungs- und Berufslaufbahn, Arbeitswelt, Interessengruppierung, Vorurteile, Medien, Werbung, Mode, Ernährung und Gesundheit, Beziehungen zwischen den Geschlechtern, Partnerschaft.
Interessen aussprechen und Klarheit über verschiedene Interessenlagen erlangen; Interessen vergleichen, gewichten, bewerten und vertreten. Interessensausgleich anstreben: Konflikte zwischen veschiedenen Gesprächspartnern (zB Erwachsene – Jugendliche, Vorgesetzte – Untergebene, Produzenten – Konsumenten) thematisieren und Lösungen suchen.

Informieren, erzählen und unterhalten:

ZB Sachverhalte darstellen, über die die Schüler im Unterricht und außerhalb des Unterrichtes Erfahrungen gesammelt und Kenntnisse gewonnen haben (fächerübergreifende Thematik); von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen erzählen, die sich in Lern- und Arbeitssituationen ergeben (ua. auch im Hinblick auf die Schul- und Berufslaufbahn).

Argumentieren:

Gründe für eigene und fremde Meinungen anführen; erläuternde Beispiele geben; Widersprüche aufzeigen; Gegenargumente erwägen und zu entkräften versuchen.

Appellieren:

ZB Wünsche und Interessen einer Gruppe als deren Sprecher vertreten (auch im Rahmen von Unterrichtsprojekten).
Informationen, Argumente und Beispiele beim Appellieren einsetzen.

b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten:

In verschiedenen Gesprächsformen eigene Meinungen und Handlungen sowie die anderer begründen.

Auseinandersetzungen sachlich führen.

Gegensätzliche Positionen erkennen und anerkennen.

Manipulationen für sich und andere durchschaubar machen.

Standardsprache zweckmäßig einsetzen lernen und ihren Gebrauch festigen.

c) Rede- und Gesprächsformen:

Diskussion und Debatte (auch Leitung eines Gesprächs); Referat; Rollenspiel

Schreiben:

a) Verfassen von Texten

Erzählen/Spielen mit Sprache.

Schreiben über sich:

Von Erlebnissen und Erfahrungen erzählen; besondere Berücksichtigung der Darstellungsweise (Gliederung, sprachliche Formulierung).

Erzählen nach Vorgaben:

Kurze Prosatexte umformen.

Mit Sprache spielen/Freies Schreiben:

ZB mit Sprache experimentieren.
Parodieren.
Assoziatives Schreiben nach optischen und musikalischen Impulsen.

Informieren/Erklären/Argumentieren.

Informationen speichern und Inhalte wiedergeben:

ZB Stichwortzettel anlegen.
Sachtexte exzerpieren und kürzen.
Fragenkatalog für Meinungsumfragen und Interviews ausarbeiten.
Verlaufs- und Ergebnisprotokolle anlegen (ua. im projektorientierten Unterricht).

Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen und den persönlichen Eindruck darlegen (siehe Lesen und Textbetrachtung).

Sachverhalte für sich und andere verständlich erklären (siehe Sprechen):

ZB grafische Darstellungen, Skizzen erläutern, einfache Begriffe sowie ursächliche Zusammenhänge und Sachverhalte erklären (ua. im projektorientierten Unterricht).

Begründen und Bewerten (siehe Sprechen):

ZB Probleme aus dem Erfahrungsbereich der Schüler darstellen.
Zu unterschiedlichen Meinungen Stellung beziehen.
Begründungen für die eigene Meinung formulieren.
Kurztexte mit argumentierender Stellungnahme schreiben.

Appellieren:

Zu Handlungen auffordern:

Mit Argumenten auffordern und werben (zB für persönliche, schulische und außerschulische Anliegen) (siehe Sprechen).

Leserbriefe verfassen.

Appellative Textsorten aus dem praktischen Schriftverkehr verfassen.

ZB Inserate, Bestellungen, Stellengesuche (Bewerbungen), Anträge, Ansuchen, Beschwerden, Reklamationen schreiben

b) Übungen zur Textgestaltung

Fachausdrücke klären und gezielt verwenden.

Die äußere Form und optische Gestaltung von Texten des praktischen Schriftverkehrs berücksichtigen.

Informierende, erklärende und argumentierende Texte verständlich gestalten durch

Einfachheit: überschaubare Sätze, bekannte Wörter, anschauliche Beispiele;
Übersichtlichkeit: geordnete Gedankenfolge, Hervorheben von Wichtigem;
Kürze: Beschränkung auf das Wesentliche.

c) Rechtschreiben

Sicherung des Rechtschreibbewußtseins.
Regeln und Rechtschreibhilfen gezielt anwenden.
Schreibweise eines Wortes kommentieren (im Sinne des phonematischen, morphematisch-etymologischen und syntaktischen Prinzips – siehe Österreichisches Wörterbuch).

Orthographische Sicherung des Wortschatzes.

Verschiedene Lernhilfen kombiniert verwenden.

Groß- und Kleinschreibung.

Besonderheiten von Normalisierungen

Schärfung/Dehnung.

Wiederholen und Kommentieren der typischen Fälle.

Schreibung häufiger Fremdwörter.

Abteilen von Wörtern.

Getrennt- und Zusammenschreibung.

Zusammenfassen der häufigsten Fälle der Zeichensetzung.

Im Wörterbuch nachschlagen.

Individuelle Rechtschreibschwächen beheben.

Selbständige Fehlerkontrolle.

Lesen und Textbetrachtung:

a) Lesetechniken

Die erworbenen Lesetechniken zur raschen Sinnentnahme und zur Sinnvermittlung weiterentwickeln.

b) Texte und Textverständnis

Dichterische Texte (besonders österreichische Autoren) erleben, erschließen und gelegentlich vortragen.

Epische Texte, zB Kurzgeschichten, Anekdoten; Erzählungen, Novellen, Romane (auch Ausschnitte); Inhalt und Form besprechen.

Lyrische Texte, unterschiedliche Arten von Gedichten, zB auch Texte von Liedern und Songs, auf Inhalt und Wirkung untersuchen.

Dramatische Texte, zB Hörspiele, Szenen und Bühnenstücke lesen, spielen oder durch Theater und Medien kennenlernen (siehe Schreiben).

Jugendliteratur:

Bücher vorstellen (mit Leseproben), besprechen und dabei Urteilsvermögen entwickeln.

Berichtende und beschreibende Texte und ihre Absicht und Wirkung untersuchen, zB Texte über künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, wirtschaftliche und politische Fragen, Berufs- und Arbeitswelt, Freizeit, Umweltschutz (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs).

Sachbücher:

Informationen sammeln, vergleichen und auswerten (auch in Projekten) – (siehe Schreiben, Sprechen).

c) Medienerziehung

Fernsehen/Hörfunk/Film.
Sendungen besprechen und den Bereichen der Unterhaltung, Information und Bildung zuordnen.

Medienkonsum besprechen.

Merkmale und Wirkungen von Sendungen untersuchen.

Einige Mittel der Filmgestaltung besprechen (zB Einstellung, Kameraführung, Schnitt, Trickaufnahme) und nach Möglichkeit in Eigenproduktionen erproben.

Zugang zu Büchern.

Büchereien benützen.

Tageszeitungen.

Einige tatsachen- und meinungsorientierte journalistische Stilformen unterscheiden.
Berichte über ein Ereignis in verschiedenen Tageszeitungen vergleichen und dazu Stellung nehmen.
Gegebenenfalls eine Schülerzeitung, Wandzeitung oder eine Seite für eine Tageszeitung herstellen (siehe Schreiben).

d) Literaturkunde

Merkmale epischer, lyrischer und dramatischer Formen in Texten erkennen.
ZB: Ich- und Er-Form in epischen Texten; Strophe im Gedicht; die Entwicklung der Handlung im Drama durch Rede und Gegenrede (Dialog).

Ästhetische Merkmale in Texten erkennen.

ZB: Aufbau, Sprachform, sprachliche Bilder; besondere Wirkungsmöglichkeiten gebundener Sprache.

Textverständnis vertiefen durch Einbeziehung der historischen, politischen, sozialen, kulturellen und biographischen Entstehungsbedingungen.

Sprachbetrachtung und Sprachübung:

a) Sprache im Verwendungszusammenhang

Rolle und Sprachgebrauch.

Auswirkungen der Kommunikationssituation (zB symmetrisches und asymmetrisches Verhältnis; gesprochene und geschriebene Sprache) auf den Einsatz der sprachlichen Mittel beobachten.

Emotionalität und Sachlichkeit im sprachlichen Ausdruck (siehe Sprechen).

Inhalts- und Beziehungsaspekte in Gesprächssituationen unterscheiden lernen.

Verschiedene Sprachformen (siehe Lesen und Textbetrachtung).

Das Auftreten und die Bedeutung verschiedener Sprachformen (zB Standardsprache, Umgangssprache, Mundart) besprechen; an ausgewählten Beispielen Merkmale erkennen.
Sprachliche Besonderheiten, die für bestimmte Gruppen (zB soziale Gruppen, Alters- und Berufsgruppen, ethnische Gruppen) kennzeichnend sind, besprechen.
Verschiedene Ausdrucksweisen (wie etwa gehobene, saloppe, derbe) unterscheiden und ihre Intentionen und Wirkungen besprechen. Verschiedene Stilebenen in der Literatur vergleichen.

b) Bedeutung sprachlicher Zeichen

Erweiterung des Wortschatzes.

Wortfelder aufbauen; Bedeutungen mit Hilfe von Merkmalen unterscheiden; Bedeutung von Wörtern in verschiedenen Zusammenhängen feststellen.
Ober- und Unterbegriffe erarbeiten.
Bedeutung von Fremdwörtern klären.

Bedeutungsunterschiede.

Bedeutung ähnlicher Wörter gegeneinander abgrenzen; regionale und gruppenspezifische Besonderheiten im Wortschatz feststellen.

Abstufung von Äußerungen (siehe Sprechen).

Unterschiedliche Wiedergabe von Äußerungen anderer besprechen (zB indirekte Rede).

Übertragene Bedeutung (siehe Lesen und Textbetrachtung).

Sprachliches Bild, Vergleich, Metapher in Texten feststellen; Wirkung bildhafter Ausdrucksweise besprechen.

Wortbildung (siehe Schreiben).

Neue und ungewöhnliche Wortzusammensetzungen, besonders in der Werbung und in den Zeitungen, feststellen, ihre Bedeutung klären; ähnliche Möglichkeiten auf spielerische Art erproben.

c) Text-, Satz- und Wortgrammatik

Textgrammatik.

Den thematischen Zusammenhang eines Textes durch die Mittel der Wiederholung und des Ersatzes feststellen.
Die Modifizierung der Aussage mit Hilfe von Modalverben, modifizierenden Verben, konjunktivischen, futurischen Formen und situativ gebrauchten Adverbien erproben.

Satzgrammatik.

Die Verknüpfung von Sätzen und Satzteilen besprechen: die logischen, räumlichen, zeitlichen ua. Beziehungen feststellen; Konjunktionen, Adverbien, Relativpronomen ua. Mittel zur Satzverknüpfung erkennen.
Möglichkeiten des Ausbaus von Satzgliedern mit verschiedenen Mitteln (zB nominale und satzwertige Erweiterungen) erkennen und erproben (siehe Schreiben).

Wortgrammatik.

Die Fügung von mehreren Wörtern zu Gruppen mit fester Bedeutung unter grammatischen, orthographischen und semantischen Gesichtspunkten besprechen (zB auf den Grund gehen – aufgrund von; an der Hand – anhand von ...).
Adverbien, Konjunktionen und Modalverben erkennen.

d) Sprachübung

Die standardsprachlich richtige Verwendung von Konjunktionen und Präpositionen üben.

Den richtigen Fall von Relativpronomen in Satzverknüpfungen bilden.

Standardsprachliche Formen der Attribuierung (besonders Genitivattribut, Apposition) üben.

Standardsprachliche Verwendung der Fälle und den korrekten Gebrauch der Pronomen üben.

Schriftliche Arbeiten:

3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Thematische Bereiche (Gesprächs-, Lese- und Hörstoff)

Texte – auch Dialoge – aus dem Erlebnisbereich der Schüler mit gelegentlichen Hinweisen auf englische und amerikanische Verhältnisse; außerdem Gedichte, Lieder, Anekdoten, Erzählungen.

Ausdrucksmittel

Wortschatz:

Der Wortschatz richtet sich nach den Bedürfnissen, wie sie sich aus der Befassung mit den unter „Thematische Bereiche” angeführten Gebieten ergeben.

Sprachfunktionen:

Sprachliche Mittel struktureller wie idiomatischer Art, die die Schüler dazu hinführen sollen,

  • Strichaufzählung
    Sozialbezüge herzustellen und fortzuführen
  • Strichaufzählung
    Kommunikation sicherzustellen
  • Strichaufzählung
    Stellung zu nehmen
  • Strichaufzählung
    Wünsche und Bitten zu äußern
  • Strichaufzählung
    Gefühle und Meinungen auszudrücken
  • Strichaufzählung
    Handlungen zu veranlassen, zur Unterlassung aufzufordern
  • Strichaufzählung
    Informationen zu geben, sich nach dem Befinden, nach Wünschen, Meinungen usw. zu erkundigen sowie um Stellungnahme oder Information zu bitten.

Grammatikalisch-strukturelle Kategorien

Die im folgenden angeführten Bereiche sollen nicht punktuell oder losgelöst vom übrigen Unterricht behandelt werden.

Es sind folgende Schwerpunkte zu setzen:

  1. Ziffer eins
    Der einfache Satz und nähere Bestimmungen durch Objektsangabe und adverbielle Bestimmungen (Art und Weise, Raum, Zeit, Begründung) sowie Ausdruck von Bedingung und Folge in einfachen, gängigen Beispielen, aber auch nähere Bestimmungen durch einschränkende Relativsätze – insbesondere auch ohne Relativpronomen.
    Das bedeutet im einzelnen:
    • Strichaufzählung
      Gerade Wortfolge in positiven Feststellungen, Verwendung von Adjektiv und Adverb
    • Strichaufzählung
      Fragesatz, zum Einholen von Information bzw. Negation zum Verneinen, aber auch zum Ausdruck anderer Sprachfunktionen wie Widerspruch und Korrektur (But she can`t. No, he doesn`t), so weit sie sich im Rahmen häufiger kommunikativer Verwendungszusammenhänge bewegen.
    • Strichaufzählung
      Bedingungssätze insbesondere nach folgenden Mustern: römisch eins f it gets worse, you`ll get wet. römisch eins f römisch eins knew, römisch eins would tell you. Sowie zumindest verstehensmäßig: römisch eins f she had learned the new words, she would know them/would have known them.)
    • Strichaufzählung
      Indirekte Ausdrucksweise, etwa zum Berichten (In his letter he says . . . She said she would . . . He asked/told them to . . .), soweit es sich um unkomplizierte, alltägliche Fälle handelt.
    • Strichaufzählung
      Passive Ausdrucksweise (non-progressive; offensichtliche Zeitverhältnisse) insbesondere in Fällen ohne Angabe des Täters.
  2. Ziffer 2
    Die häufigsten Satzverknüpfungen zB mit and, but, so (=therefore), when, if, because, that, which, who.
  3. Ziffer 3
    Tätigkeiten und Zustände
    Darunter fallen etwa:
    • Strichaufzählung
      Zustandsverben (und deren nähere Bestimmung): was/looked/got angry
    • Strichaufzählung
      Aktionsverben (und deren nähere Bestimmung): left (quickly), shouted (angrily)
    • Strichaufzählung
      Modalverben und ihrer funktionalen Verwendung (römisch eins can/may/must do it).
  4. Ziffer 4
    Zeit und Aspekt
    • Strichaufzählung
      gegenwärtig/vergangen/zukünftig
    • Strichaufzählung
      perfective aspect (unfinished, limited duration: I`m staying with a friend)
    • Strichaufzählung
      non-progressive aspect: römisch eins live with my parents.
  5. Ziffer 5
    Time and tense
    Die englischen Zeitformen und ihre Bedeutung; zB der Ausdruck der Zukünftigkeit als Voraussage oder als Absicht (I`m not going to tell you. Wait a moment. I`ll help you (unpremeditated). Es ist darauf zu achten, daß Zeitformen nur in typischen Verwendungszusammenhängen geübt und verlangt werden. Für die Festigung des Zeitengebrauches ist Kontextualisierung oder zumindest einsichtige Kontextualisierbarkeit unerläßliche Voraussetzung.
  6. Ziffer 6
    Relationen
    Dazu zählen
    • Strichaufzählung
      Verhältnis von Größe und Ausmaß (-er, -est; more –, most, better, best; worse, worst; little, smaller, smallest)
    • Strichaufzählung
      Zeitverhältnisse: Gleichzeitigkeit, Vorzeitigkeit, Nachzeitigkeit (saw/knew/said . . . was – had been – would be) in klar durchschaubaren, zwingenden Kontexten.
  7. Ziffer 7
    Ersatzformen
    etwa
    • Strichaufzählung
      Pronomina (I/me/myself), they/them/themselves
    • Strichaufzählung
      (this) one, (several big) ones
    • Strichaufzählung
      (römisch eins hope/think) so
    • Strichaufzählung
      be able to, have to, allowed to zum Ausdruck von Möglichkeiten, Verpflichtung und Erlaubnis in Fällen, in denen die entsprechenden Modalverben keine Formen zur Verfügung haben.
  8. Ziffer 8
    Anzeige von Besitz oder Zugehörigkeit
    • Strichaufzählung
      durch possessive determiners (my, their)
    • Strichaufzählung
      durch –'s bzw. –s´ („Genitive”)
    • Strichaufzählung
      mittels „of”-Konstruktion.
  9. Ziffer 9
    Einige der häufigsten Präpositionalverbindungen
    • Strichaufzählung
      in erster Linie solche, in denen die Präpositionen in ihrer Grundbedeutung verwendet werden (in the water, on the table)
    • Strichaufzählung
      daneben einige in idiomatischen Fügungen wie: in the morning, at noon; at school, in class; at once; interested in, made of; look at/for/after; wait for; a book about . . .

Mündliche und schriftliche Übungen und Überprüfungsformen

Im Bereich des Hörens:

  • Strichaufzählung
    regelmäßig Übungen anhand sehr einfacher und kurzer Texte unter Heranziehung verschiedener Tonträger, wobei das Einhören auf „native speakers” besonders zu pflegen ist
  • Strichaufzählung
    Lautunterscheidung und Sinnverstehen
  • Strichaufzählung
    Beantworten einfacher Fragen zum Inhalt
  • Strichaufzählung
    Ausführen von Anweisungen und Aufgaben (task listening)
  • Strichaufzählung
    Nachsprechen mit Zielrichtung auf Lautunterscheidung und Intonationsmuster.

Im Bereich des Sprechens:

  • Strichaufzählung
    Artikulations- und Intonationsübungen sowie Übungen zur Sprechflüssigkeit durch Nachsprechen und Variieren, vornehmlich in ganzen Sätzen
  • Strichaufzählung
    Wiedergabe auswendig gelernter Textstellen, insbesondere Dialoge, die in lexikalischer, syntaktischer und idiomatischer Hinsicht ergiebig sind
  • Strichaufzählung
    Auswendiglernen altersgemäßer Liedtexte
  • Strichaufzählung
    Frage und Antwort, insbesondere in Rollenspiel und Partnerarbeit
  • Strichaufzählung
    regelmäßig einfachste Gespräche, insbesondere zu inhaltlich und wortschatzmäßig erarbeiteten Bereichen
  • Strichaufzählung
    Neubildung von Sätzen, möglichst in situativer Einbettung
  • Strichaufzählung
    Erzählen einfacher Geschichten unter Zuhilfenahme von Bildern und/oder key-words bzw. ausgehend von Gehörtem und Gelesenem
  • Strichaufzählung
    einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Person(en) und Darstellungsform. Nach mündlicher Erarbeitung gegebenenfalls schriftliches Fixieren.

Im Bereich des Lesens:

  • Strichaufzählung
    fallweise Übungen im lauten Lesen zur Schulung der Artikulation und Intonation
  • Strichaufzählung
    Übungen im stillen, sinnerfassenden Lesen mit anschließender Auswertung.

Im Bereich des Schreibens:

  • Strichaufzählung
    Niederschreiben von Auswendiggelerntem
  • Strichaufzählung
    Diktate zur Förderung des Hörverstehens und/oder zur Festigung der Rechtschreibung
  • Strichaufzählung
    Gruppieren von Wörtern nach Aussprache und Schreibung (Gleichheit und Kontrast)
  • Strichaufzählung
    Einsetz- und Zuordnungsübungen
  • Strichaufzählung
    Stellen und Beantworten von Fragen
  • Strichaufzählung
    Abfassen kurzer Texte, ausgehend von Bildern und sprachlichen Impulsen
  • Strichaufzählung
    Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem
  • Strichaufzählung
    einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Person und der Darstellungsform.

Regelmäßige mündliche und schriftliche Hausübungen

  • Strichaufzählung
    zur Festigung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Anschluß an die Unterrichtsarbeit
  • Strichaufzählung
    zur Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Unterricht
  • Strichaufzählung
    zur Vorbereitung auf die Unterrichtsarbeit.

Schularbeiten:

Schriftliche Arbeiten:

3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE/POLITISCHE BILDUNG – GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft)

Lernziele und Lerninhalte

Lernziele:

  1. Ziffer eins
    Erfassen der Grundstruktur menschlicher Gemeinschaft und ihrer Veränderungen im Verlauf der Geschichte
  2. Ziffer 2
    Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geschichtswissenschaft

Lerninhalte:

Familie; Gemeinde; Bundesland; Österreich.

Geschehen und Geschichte; der Historiker und seine Fakten, Quellenkritik; Geschichtsschreibung.

Lernziele:

  1. Ziffer 3
    Grundlegende Kenntnisse und Einsichten in Mensch-Raum-Wirtschaftsbeziehungen.
  2. Ziffer 4
    Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geographie und Wirtschaftskunde.

Lerninhalte:

Lebensräume, Wirtschaftsformen, Arbeitswelt, Fragen der Weltwirtschaft und Weltpolitik.

MATHEMATIK

Zahlen

Rechnen mit positiven rationalen Zahlen, insbesondere in Dezimalschreibweise:

Kopfrechnen, einfaches schriftliches Rechnen, Arbeiten mit dem Taschenrechner; Abschätzen von Rechenergebnissen; Untersuchen der Auswirkung von Änderungen einer Rechengröße auf das Rechenergebnis (Fehlerauswirkungen, Rechengenauigkeit), Angeben von Schranken; kritisches Betrachten von Rechenergebnissen auf sinnvolle Genauigkeit. Vielfältiges Anwenden in Sachsituationen.

Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen in Bruchschreibweise:

Erweitern und Kürzen von Brüchen. Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit einfachen Zahlen. Deuten dieser Grundrechenoperationen, insbesondere: Deuten des Multiplizierens mit natürlichen Zahlen etwa als wiederholtes Addieren, als Vervielfachen; Deuten des Multiplizierens mit Bruchzahlen etwa als Teilen und nachfolgendes Vervielfachen bzw. als Vervielfachen und nachfolgendes Teilen; Deuten des Multiplizierens mit Hilfe des relativen Anteils

(zB von a = . a = 0,75 . a = 75% von a);

Deuten des Dividierens durch natürliche Zahlen etwa als Teilen, als Umkehren des Multiplizierens; Deuten des Dividierens durch Bruchzahlen etwa als Enthaltensein (Messen), als Umkehren des Multiplizierens. Beschreiben der Regeln für das Bruchrechnen mit Variablen.

Verketten von Rechenoperationen, Arbeiten mit Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken:

Kennen und Anwenden der Vereinbarungen über den Gebrauch von Klammern und über die Reihenfolge von Rechenoperationen. Verbales Beschreiben von Rechenausdrücken (Termen) und Darstellen von verbal beschriebenen Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke; Beschreiben von Rechenausdrücken mit Variablen. Kennen, Beschreiben mit Variablen und bewußtes Anwenden von Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken. Interpretieren von Rechenregeln durch Einsetzen von Zahlen, durch geometrisches Deuten, durch Deuten in Sachsituationen. Verwenden des Bruchstriches als Divisionszeichen, Übertragen der Regel für das Erweitern von Brüchen

(zB 1,5 : 2 = = ).

Arbeiten mit ganzen und rationalen Zahlen:

Beschreiben von Zuständen (etwa Temperatur, Kontostand) und von Zustandsänderungen. Darstellen durch Punkte und Pfeile auf der Zahlengeraden. Kennen der Gesetzmäßigkeiten des Rechnens, Durchführen der Grundrechenoperationen an einfachen Aufgaben. Veranschaulichen des Addierens und Subtrahierens, insbesondere auf der Zahlengeraden. Deuten des Subtrahierens als Umkehren des Addierens und als Addieren des inversen Elements (der Gegenzahl); Deuten des Dividierens als Umkehren des Multiplizierens und bei rationalen Zahlen als Multiplizieren mit dem inversen Element (dem Kehrwert).

Kennen und Darstellen reeller Zahlen, Arbeiten mit Näherungswerten:

Bearbeiten von Problemen, die in der Menge der rationalen Zahlen nicht lösbar sind (zB Lösen der Gleichung x2 = 2, Berechnen des Umfanges oder Flächeninhaltes eines Kreises mit dem Radius 1); Berechnen von Näherungswerten (Schranken) für Lösungen solcher Probleme, Abschätzen der Genauigkeit; Erkennen, daß einige Probleme durch Einführung der reellen Zahlen lösbar werden. Kennen der Dezimaldarstellung reeller Zahlen, Kennen der Zuordnung zwischen den reellen Zahlen und den Punkten einer Zahlengeraden.

Arbeiten mit Wurzeln:

Definieren des Begriffes der Quadratwurzel und der 3. Wurzel. Schätzen von Wurzeln, Bestimmen von Quadratwurzeln (Näherungswerten) mit dem Taschenrechner.

Elementare Algebra

Arbeiten mit Formeln:

Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechenvorschriften, Beziehungen, Gesetzmäßigkeiten) in verschiedenen Bereichen der Mathematik und in Anwendungssituationen; gegebenenfalls Veranschaulichen von Formeln, Deuten in Sachsituationen. Einsetzen von Zahlen in Formeln, Berechnen einer Größe aus einer Formel, wenn die anderen Größen gegeben sind. Umformen von Formeln; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Untersuchen von Auswirkungen der Änderung einer Größe auf die anderen, Erkennen von Proportionalitäten.

Arbeiten mit Termen:

Umformen von Termen, auch von Bruchtermen, unter Anwenden unterschiedlicher Rechenregeln, im allgemeinen eingeschränkt auf wenige Umformungsschritte. Analysieren von Termstrukturen, um die Anwendbarkeit von Rechenregeln zu erkennen, Darstellen solcher Strukturen. Substituieren in Termen. Begründen von Umformungen durch Rechenregeln. Gelegentliches Überprüfen der Umformungen durch Einsetzen von einfachen Zahlen. Fallweises Untersuchen, welche Zahlen man in einem Term sinnvoll einsetzen kann.

Lösen von Gleichungen:

Lösen von linearen Gleichungen mit einer Variablen und von Gleichungen, die sich durch einfache Umformungen auf solche Gleichungen zurückführen lassen; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Gelegentliches Durchführen von Proben. Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen; Untersuchen, inwieweit mathematische Beschreibungen den Sachsituationen entsprechen; kritisches Betrachten der Ergebnisse. Gegebenenfalls Deuten von Gleichungen (zB Formulieren von passenden Texten). Rechnerisches Lösen von zwei linearen Gleichungen mit zwei Variablen.

Arbeiten mit graphischen Darstellungen in Anwendungssituationen:

Untersuchen von graphischen Darstellungen (zB Temperaturkurve, Zeit-Weg-Diagramm, graphische Darstellung des Preisindex zu verschiedenen Zeitpunkten), insbesondere Ablesen von Werten, Beschreiben von Änderungen; Erkennen von Abweichungen von der Realität (zB den Verbindungsstrecken der Meßpunkte einer Fieberkurve entsprechen keine gemessenen Temperaturen); Erkennen von unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten (zB: Welche Ursachen kann eine Ausgabensteigerung haben?). Graphisches Darstellen von Zusammenhängen, die durch (vorgegebene oder selbst erarbeitete) Tabellen oder durch Formeln gegeben sein können; Wählen geeigneter Maßstäbe auf den Achsen; Wählen geeigneter Abschnitte (Intervalle) auf den Achsen.

Arbeiten mit verschiedenen Darstellungsformen einfacher reeller Funktionen:

Zu vorgegebenen Funktionstermen Tabellen bestimmen und Graphen unter Wahl geeigneter Maßstäbe zeichnen. Aus graphischen Darstellungen Werte ablesen (Tabellen aufstellen), Änderungen beschreiben. Zu Funktionen, die durch Terme, Tabellen oder graphische Darstellungen gegeben sind, Beispiele in Anwendungssituationen angeben.

Untersuchen und zusammenfassendes Betrachten von direkten und indirekten Proportionalitäten:

Graphisches Darstellen insbesondere in Stabdiagrammen oder im Koordinatensystem; Darstellen in Tabellen; Beschreiben durch Formeln; Überführen einer Darstellungsart in eine andere. Beschreiben von Proportionalitäten mit Hilfe von Verhältnissen, Verwenden der Proportionenschreibweise, Umformen von Proportionen.

Geometrie

Geometrische Grundkenntnisse und deren Anwendungen in Verbindung mit zeichnerischen Darstellungen (Skizzen und einfachen Konstruktionen):

Untersuchen und Beschreiben von Lagebeziehungen zwischen Punkten, Geraden und Ebenen, zwischen Punkten, Geraden und Kreisen. Untersuchen und Begründen von Eigenschaften ebener Figuren, insbesondere Dreiecken und Vierecken, auch unter Verwendung von Sätzen über Kongruenz und unter Verwendung von Vorstellungen des Schiebens, Drehens und Spiegelns.

Untersuchen von geometrischen Körpern:

Kennen und Beschreiben von Eigenschaften von Prismen, Pyramiden, Drehzylindern, Drehkegeln und Kugeln. Herauslesen von geometrischen Eigenschaften aus zeichnerischen Darstellungen. Zeichnerisches Darstellen (auch skizzenhaft) von räumlichen, ebenflächig begrenzten Objekten; Zeichnen von charakteristischen Schnittfiguren.

Längen-, Flächeninhalts- und Rauminhaltsberechnungen:

Kennen grundlegender Formeln, insbesondere für den Flächeninhalt von Rechteck, rechtwinkeligem Dreieck, Dreieck, Kreis, für den Umfang des Kreises, für den Rauminhalt von Quader, Prisma, Drehzylinder, Drehkegel und Kugel, Herleiten weiterer Formeln aus diesen Formeln, etwa für den Flächeninhalt von Vierecken, für Umfänge und Inhalte von Kreisteilen, für Oberflächeninhalte. Anwenden dieser Formeln für Berechnungen, Umformen von Formeln, Lösen von Umkehraufgaben. Berechnungen mit Hilfe des Pythagoräischen Lehrsatzes, auch an räumlichen Gebilden.

Anwenden mathematischer Kenntnisse in Sachsituationen

Vielfältiges Anwenden des Wissens und Könnens aus Arithmetik, Algebra und Geometrie auch unter Einbeziehung elementarer Methoden der beschreibenden Statistik. Projektartiges Behandeln von Sachsituationen.

Schriftliche Arbeiten:

3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE, CHEMIE

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft):

Planmäßige Beobachtungen, Experimente und Übungen in der Schule und nach Gelegenheit im Freien, durch die die Schüler Einblicke in das Leben der Organismen und seine Bedingungen und damit Verständnis für die Natur und ihre Zusammenhänge gewinnen sollen; dabei auch einschlägige chemische und physikalische Aspekte. Planmäßiger Einsatz audio-visueller Unterrichtsmittel, Diskussion und Auswertung, Protokollierung.

PHYSIK

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft):

Vertiefung von ausgewählten Teilen des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

Dabei sind folgende Lernziele besonders anzustreben:

Erarbeiten einer exakten physikalischen Begriffsbildung;

Förderung einer dem Gegenstand angepaßten Sprache;

Erkennen der zentralen Rolle des Experiments in der Physik durch möglichst zahlreiche Lehrer- und Schülerversuche;

Fähigkeit, einfache Versuche zu planen, auszuführen und auszuwerten;

Fähigkeit, naturwissenschaftliche Berichte und Meldungen der Medien zu verstehen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen.

MUSIKERZIEHUNG

Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

BEWEGUNG UND SPORT

Wie Anlage A für die 5. Klasse.

5. bis 8. Klasse

Wie Anlage A für das Gymnasium mit der Maßgabe, dass, sofern die Stundensumme von jener des Gymnasiums abweicht, die Lehrerinnen und Lehrer dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen haben, sowie weiters mit folgenden Abweichungen:

DEUTSCH Didaktische Grundsätze:

In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Didaktische Grundsätze:

In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

LATEIN

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

MATHEMATIK

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

Didaktische Grundsätze:

In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE, CHEMIE

Am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit Darstellender Geometrie.

Am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie.

Am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

PHYSIK

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie:

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalunterricht oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

Wie Anlage A/m2.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Didaktische Grundsätze am Oberstufenrealgymnasium mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung:

Fächerübergreifender Unterricht mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung ist anzustreben.

BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken bzw. Werkerziehung sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden. Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung mit bildnerisch und technisch begründeten Aufgaben und Problemstellungen soll ein gemeinsamer Bildungsertrag gewonnen werden.

Ziel ist es, bildnerische Produkte und Werkstücke zu gestalten, die in ihrer Aufgabenstellung sowohl technisch-funktionale Notwendigkeiten als auch formal-ästhetische Gesichtspunkte enthalten und sowohl spontanes und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Denken und Handeln herausfordern sowie eine vielfältige Differenzierung und Vertiefung der werktechnischen Erfahrungen und des Gestaltungsvermögens bewirken.

Im gemeinsamen werktechnischen Bereich sollen die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sich praktisch und reflektorisch mit Produkten, die ästhetisch, technisch bzw. textil geprägt sind, auseinandersetzen (Bedarfs- und Gebrauchsgüter, Designer-Produkte, Österreichisches Design)
  • Strichaufzählung
    an Hand von Werken aus Vergangenheit und Gegenwart im Sinne interkultureller Bildung erkennen, dass „Textiles“ und „Technisches“ sowie Kunstobjekte wesentliche Teile der Gesamtkultur sind
  • Strichaufzählung
    klassische und zeitgenössische Designvorstellungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen lernen und technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge als Vorgänge im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns verstehen
  • Strichaufzählung
    ihre Wahrnehmung sensibilisieren und Designqualitäten und Problemstellungen erkennen und analysieren
  • Strichaufzählung
    bewussten Umgang und kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert lernen und Einblicke in die Bedeutung ökonomischer und ökologischer Aspekte gewinnen
  • Strichaufzählung
    Problembewusstsein als Basis für eigene Produktgestaltungen aufbauen
  • Strichaufzählung
    eigene Gestaltungsideen und Formvorstellungen entwickeln
  • Strichaufzählung
    Probleme der Produktgestaltung erkennen und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung finden
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen erwerben
  • Strichaufzählung
    diskursives, intuitives, divergentes, konvergentes bzw. analoges, kausal-lineares, vernetztes Denken entwickeln und üben
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen im Erleben des bewussten Vollzugs der Realisierung eines Werkstücks von der Idee über Konzepte und Entwürfe von Lösungsvarianten bis zur Verwirklichung des Produkts gewinnen
  • Strichaufzählung
    im Arbeitsprozess
  • Strichaufzählung
    Intensität in der Auseinandersetzung mit der Aufgabe
    • Strichaufzählung
      Phantasie und Systematik im Erarbeiten der Lösungsansätze
    • Strichaufzählung
      Ausdauer und Flexibilität im Problemlösungsprozess
    • Strichaufzählung
      Streben nach persönlicher Perfektionierung
    • Strichaufzählung
      als Faktoren für Erfolg erleben
  • Strichaufzählung
    in Werkpräsentationen ihre Leistungen darstellen lernen und Feedback und Reflexion erfahren können
  • Strichaufzählung
    das räumliche Vorstellungsvermögen durch Ideenskizzen, Plan- und Werkzeichnungen, Schnitt- und Entwurfszeichnungen trainieren und diese regelgebundenen Darstellungsformen als verbindliches Planungs- und Kommunikationsmittel nutzen lernen
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Gerät, Werkstoffe und Materialien sowie Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen können und so die zur Herstellung textiler oder technischer Produkte nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten entwickeln und festigen
  • Strichaufzählung
    Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Arbeitsschritten und Arbeitsabläufen erwerben
  • Strichaufzählung
    sich mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    die persönlichen schöpferischen und handwerklichen Fähigkeiten – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – entwickeln und pflegen

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule; Beiträge zu den Bildungsbereichen

Wie in den Pflichtgegenständen Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken (Anlagen A, A/m1, A/m2, B/m1).

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Die didaktischen Grundsätze der Unterrichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Technisches Werken/Textiles Werken bzw. Werkerziehung (Anlage A, A/m1, A/m2, B/m1) sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden.

Durch übergreifende Projektarbeiten und besondere Arbeitsaufgaben in den einzelnen Fachbereichen des Lehrstoffes sind den Schülerinnen und Schülern kreative, gestalterische und organisatorische Fähigkeiten und Sachkenntnisse zu vermitteln.

Das Motivationspotential der Themen und Aufgabenstellungen ist besonders zu berücksichtigen, um Initiative und Engagement der Schülerinnen und Schüler herauszufordern. Aktuelle Anlässe sind bei der Themenwahl verstärkt zu berücksichtigen und für Werkaufgaben zu nutzen.

Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerübergreifendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen.

Die Auseinandersetzung mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Lehrausgängen und das Arbeiten mit Fachliteratur sind unverzichtbare Bestandteile des Unterrichts.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell

Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische/Textile/Technische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.

5. Klasse (1. und 2. Semester) Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der praktischen und reflektorischen Auseinandersetzung mit bildnerisch, technisch und textil geprägten Produkten erwerben
  • Strichaufzählung
    freie und gebundene Aufgabenstellungen in den gestalterischen Bereichen lösen
  • Strichaufzählung
    sensibilisieren der Wahrnehmung in Bezug auf Formqualitäten
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren zur Herstellung von Objekten und Produkten erproben und anwenden

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Grundlagen zum Bereich Reflexion anbahnen
  • Strichaufzählung
    Gegenstände der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert untersuchen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in die Bedeutung ökonomischer und ökologischer Aspekte gewinnen
  • Strichaufzählung
    Designqualitäten erkennen und analysieren

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Grundlagen in den Bereichen Dokumentation und Präsentation erwerben
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Produktanalyse, Designprozess, Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Urheberrecht

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Plakat

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Materialien, Arbeitsmittel, Techniken und Verfahren an dreidimensionalen Objekten einsetzen
  • Strichaufzählung
    eigene Gestaltungsideen und Formvorstellungen entwickeln
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen mit rationalen und intuitiven Vorgangsweisen erwerben
  • Strichaufzählung
    Werkstücke von der Idee über Konzepte und Entwürfe von Lösungsvarianten realisieren
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel, wie Werkzeuge und Geräte, Werkstoffe und Materialien sowie Arbeitsverfahren erproben und anwenden

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Dreidimensionale Objekte im Kontext erforschen
  • Strichaufzählung
    Bilder und Designobjekte als wesentliche Teile der Gesamtkultur erkennen
  • Strichaufzählung
    Problem- und Funktionsbewusstsein als Basis für die eigenen Produktgestaltungen aufbauen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Dokumentationen und Präsentationen von Objekten und Arbeitsprozessen erstellen
  • Strichaufzählung
    Werkpräsentationen zusammenstellen

Exemplarische Inhalte

Dreidimensionale Formen, Plastik, Skulptur, Assemblage, Land Art, textile/technische Objekte, Installationen

Vergleichende Betrachtung von Objekten, Fachvokabular, Form und Funktion

Skizzen, Werkzeichnungen, Objektfotografie, Arbeitsberichte, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign

4. Semester – Kompetenzmodul 4 Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Strategien des Designprozesses zur Produktentwicklung anwenden
  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Geräte, Werkstoffe und Materialien, sowie Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Erfahrungen in handlungsorientierten Auseinandersetzungen mit Gebrauchsgegenständen erwerben
  • Strichaufzählung
    in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Lösungsvarianten finden
  • Strichaufzählung
    die Realisierbarkeit von Produkten im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen einschätzen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Gegenstände des Alltags nach Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert unterscheiden
  • Strichaufzählung
    klassische und zeitgenössische Designvorstellungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen
  • Strichaufzählung
    technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge verstehen
  • Strichaufzählung
    Kriterien der Produktgestaltung kennen und benennen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Produkte und deren Entwicklung dokumentieren und vermitteln
  • Strichaufzählung
    Werkpräsentationen für Feedback und Reflexion nutzen
  • Strichaufzählung
    reproduktive Bildmedien im kommunikativen Prozess einsetzen
  • Strichaufzählung
    materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, personelle bzw. persönliche Ressourcen als Faktoren des professionellen Arbeitsprozesses dokumentieren

Exemplarische Inhalte

Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Plan, Werkzeichnung, dreidimensionale Gestaltungstechniken, Schnittzeichnung, Bedarfs- und Gebrauchsgüter, textile/technische Gestaltungen, Schmuckdesign, Unikat, Prototyp, Serie

Designanalyse, Funktionen des Design, Designgeschichte, österreichisches und internationales Design

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Projektmanagement, Zeitmanagement, Präsentationen, Objektfotografie, Ausstellungen, Modeschau, Videodokumentation, Plakat, Homepage

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Reproduktionstechnologien und Mediendesign anwenden
  • Strichaufzählung
    in der handlungs-, prozess- und werkorientierten Auseinandersetzung mit ästhetischen Produkten Sach- und Methodenkenntnisse ausbauen
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Erfahrungen in handlungsorientierten Auseinandersetzungen in den Gestaltungsbereichen vertiefen
  • Strichaufzählung
    Einblicke in das vielfältige Zusammenwirken von textilen bzw. technischen Materialien gewinnen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    die persönliche Verwendung von Bildern mit dem Bildeinsatz in Massenmedien vergleichen und analysieren
  • Strichaufzählung
    Einsichten und Haltungen zu Reproduktionstechniken und Mediendesign differenzieren
  • Strichaufzählung
    Qualitätskriterien eigener und fremder Arbeiten feststellen und vermitteln
  • Strichaufzählung
    sich mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Lehrausgängen auseinandersetzen
  • Strichaufzählung
    Inhalte aus Fachliteratur und Medien strukturieren und in neue Zusammenhänge bringen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    sich der Qualitäten von reproduktiven Bildmedien im kommunikativen Prozess bedienen
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen und Erkenntnisse aus der eigenen Arbeit von der Idee über Konzepte und Entwürfe bis zum Endprodukt formulieren und visuell kommunizieren
  • Strichaufzählung
    organisatorische Fähigkeiten zur Präsentation von Gestaltungen einzeln oder in der Gruppe entwickeln

Exemplarische Inhalte

Drucktechniken, Abgusstechniken, textile Musterentwürfe, Layout, Animation, Filmgestaltung, Fotografie

Gesellschaftliche Normen und Klischees in visuellen Darstellungen, Fotomontage, Bildmanipulation, Propaganda, Plakat- und Filmanalyse, Retusche, Urheberrecht, Original und Fälschung

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Reprofotografie, Dokumentationsfotografie, Film, Ausstellungsdesign, Webauftritt

6. Semester – Kompetenzmodul 6 Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Erfahrungen mit Objekten in den Bereichen Bauen-Wohnen-Umweltgestaltung erwerben
  • Strichaufzählung
    regelgebundene Darstellungsformen als verbindliches Planungs- und Kommunikationsmittel nutzen lernen
  • Strichaufzählung
    Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Arbeitsschritten und Arbeitsabläufen erwerben
  • Strichaufzählung
    durch transdisziplinäre Projekte gestalterische Fähigkeiten entwickeln

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Arbeitsmittel, Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen reflektieren
  • Strichaufzählung
    Einsichten in funktionelle, formale Strukturen und Aspekte technischer Systeme gewinnen
  • Strichaufzählung
    mit Feedback und Reflexion konstruktiv umgehen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    bildnerische, technische und textile Produkte und Prozesse präsentieren
  • Strichaufzählung
    in Werkpräsentationen Einzel- und Gruppenleistungen darstellen
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Präsentationsformate für die Darstellung von Prozessen und Produkten nutzen

Exemplarische Inhalte

Ideenskizze, Plan- und Werkzeichnung, Schnitt- und Entwurfszeichnung, Baukonstruktionen, Statik, Architekturplanungen, Architekturmodelle, Innenraumgestaltungen, öffentlicher Raum, Ausstellungsgestaltung

Vitrinen- und Schaufenstergestaltung, Bühnenbild, Farbe und Raum, Textilien in Räumen, Bauaufnahme, Architekturzeichnung, Raumplanung, Bühnen- und Ausstattungstechnik, Lichtdesign

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Homepage, Portfolio, Präsentationen im Schulraum und im öffentlichen Raum, Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Fähigkeiten und Sachkenntnisse im Gestaltungsprozess durch Projektarbeiten erweitern
  • Strichaufzählung
    selbstständig komplexe Projekte durchführen
  • Strichaufzählung
    Selbstkompetenz im Umgang mit Material, Werkzeug und Verfahrenstechniken zeigen
  • Strichaufzählung
    lebenspraktische und technisch-kreative Basisfähigkeiten und Grundlagen im Vorfeld professioneller technischer Tätigkeit in einschlägigen Studien und Berufen erwerben
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Interessen weiterentwickeln

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Gestaltungen analysieren und bewerten
  • Strichaufzählung
    klassische und zeitgenössische Vorstellungen von Kunst, Design und Architektur in ihrer sozio-kulturellen Einbettung erkennen und in eigene Werke mit einbeziehen
  • Strichaufzählung
    diskursives, intuitives, divergentes, konvergentes, vernetztes Denken entwickeln und üben
  • Strichaufzählung
    eigene bildnerische Intentionen und Handlungsimpulse artikulieren

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    bildnerische, technische und textile Produkte in der Öffentlichkeit präsentieren
  • Strichaufzählung
    Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Präsentationen erwerben
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren, sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten

Exemplarische Inhalte

Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen, Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten, Versuch/Irrtum Lernen, Fehler als Chance

Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen

8. Semester Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse selbstorganisiert umsetzen
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten Schwerpunkt setzen
  • Strichaufzählung
    Dokumentationen (Mappen, Portfolio, Projekte) der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen

Reflexion

  • Strichaufzählung
    eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie herstellen
  • Strichaufzählung
    das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der eigenen praktisch-theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen

Exemplarische Inhalte

Gestaltung von Dokumentationen und Werkpräsentationen

Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken

WAHLPLFICHTGEGENSTÄNDE

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

Wie Anlage A/m2.

BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG

Wie Anlage A/m1.

B. FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

Im RIS seit

01.09.2016

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2017

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40186567

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/88/ANL2/NOR40186567

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