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Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen Anl. 1/m1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 1/2023

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 1/m1

Inkrafttretensdatum

01.09.2023

Außerkrafttretensdatum

31.08.2024

Index

64/02 Bundeslehrer
70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 30

Text

Anlage A/m1

LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Darüber hinaus ist die Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer besonders zu pflegen, weil nur auf diesem Wege das Ziel der Durchdringung aller Unterrichtsgegenstände zum zentralen Bildungsziel dieser Sonderform werden kann: Einheit der Bildungsgestaltung und Bildungsentwicklung trotz der Fächerung des Bildungsgutes. Dabei soll ein harmonischer Ausgleich zwischen intuitivem Erkennen und spontanem Erleben bis hin zu analytisch-rationalem Denken, systematischem Ordnen, Erwerben einer gesicherten Überschau und positiv kritischem Abwägen angestrebt werden. So gesehen wird dieses musische Bildungsprinzip nicht nur von den künstlerischen und sprachlich-literarischen Unterrichtsgegenständen und der Bewegungserziehung vertreten, vielmehr haben sämtliche Unterrichtsgegenstände die Aufgabe, auf alle Aspekte der musischen Bildung Bezug zu nehmen. Vornehmste Mittel dieser musischen Bildung sind schöpferisch-freudebetontes Spiel und nachschöpferische Gestaltung im weitesten Rahmen, die den jungen Menschen befähigen, unter behutsamer Lenkung wissenschaftliche und künstlerische Entdeckungen selbstständig nachzuvollziehen und damit nachzuerleben.

VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN

1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Summe Unterstufe1)

Lehrverpflichtungsgruppe2)

Religion

2 – 2 – 2 – 2

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

mind. 15

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

mind. 12

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

mind. 7

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

mind. 13

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

mind. 4

römisch drei

Chemie

mind. 2

(römisch drei)

Physik

mind. 5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

mind. 7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

mind. 5

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

mind. 7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

 

Musik

Kunst und Gestaltung

(römisch vier a)

(römisch vier a)

Technik und Design

mind. 7

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

mind. 12

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

mind. 14)

III5)

Sonstige verbindliche Übungen

-6)

 

Schulautonome Vertiefung7)

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

128-136

 

____________________

1 Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Ziffer eins, nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Bildungs- und Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe.

3 Alternativ: Chor oder Orchester oder Kunst und Gestaltung.

4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe Unterstufe

Lehrverpflichtungs-gruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins)

Latein/Zweite lebende Fremdsprache

-

-

4

3

7

(römisch eins)

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei)

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

römisch drei

Chemie

-

-

-

2

2

(römisch drei)

Physik

-

1

2

2

5

(römisch drei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

1

2

7

römisch drei

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

-

2

2

2

6

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

Kunst und Gestaltung

1)

1)

1)

1)

1)

(römisch vier a)

(römisch vier a)

Technik und Design

2

2

2

2

8

römisch vier

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

3

3

3

3

12

(römisch vier a)

 

 

Verbindliche Übungen

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

x2)

x2)

x

III3)

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

32

32

35

37

136

 

_________________________

1 Alternativ: Chor oder Orchester oder Kunst und Gestaltung.

2 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

3 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände:

Wie Anlage A für das Gymnasium, jedoch ohne den Freigegenstand Technik und Design.

Unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A für das Gymnasium.

3. Deutschförderklassen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

 

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1)

x2)

Gesamtwochenstundenanzahl

x3)

 

 

________________________

1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen der Stundentafel der Unterstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Unterstufe.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

2. Oberstufe a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Unterstufe

Religion/Ethik1)

2

2

2

2

8

(römisch drei)/III

Deutsch

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Latein

3

 

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Politische Bildung

1

2

2

2

7

(römisch drei)

Geographie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch zwei)

Biologie und Umweltbildung

2

2

2

6

römisch drei

Chemie

2

2

4

(römisch drei)

Physik

3

2

2

7

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

2

römisch zwei

Musik 2)

4/2

3/2

4/2

3/2

14/83)

(römisch vier a)4)

Kunst und Gestaltung2)

2/4

2/3

2/4

2/3

8/143)

(römisch vier a)4)

Technik und Design2)

2

2

4

römisch vier

Bewegung und Sport

3

2

2

2

9

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

32

31

32

33

128

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

6

6

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

134

 

_____________________

1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

2 Typenbildende Pflichtgegenstände.

3 Alternative Pflichtgegenstände.

4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch vier b).

bb) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgender Abweichung:

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) Kunst und Gestaltung ist folgende Zeile einzufügen:

Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung ..

(2)

2

2

4/2

römisch vier

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

Deutsch in der Deutschförderklasse…………………………..

20

(römisch eins)

Religion……………………………………….

2

(römisch drei)

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1)……………………..

x2)

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl…………………...

x3)

 

___________________________

1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel der Oberstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Oberstufe.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände DEUTSCH

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse)” ist anzufügen:

Als vordringliche Aufgaben müssen gelten: Erhaltung und Stärkung der kindlichen Phantasie; Erziehung zu produktivem Denken, zu Selbständigkeit und Kritikfähigkeit; Weckung der Freude an der Dichtung, Förderung des Verständnisses ihrer Formen und Gehalte; Anleitung zu eigenen – wenn auch bescheidenen – schöpferischen Gestaltungsversuchen; Pflege der verschiedensten Arten des darstellenden Spieles.

ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE ENGLISCH

Wie Anlage A.

LATEIN

Wie Anlage A für das Gymnasium.

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:

Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze (2. bis 4. Klasse)” ist anzufügen:

Den kulturgeschichtlichen Aspekten und den Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen ist besondere Bedeutung zuzumessen.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

Wie Anlage A.

MATHEMATIK

Wie Anlage A.

DIGITALE GRUNDBILDUNG

Wie Anlage A.

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Wie Anlage A.

PHYSIK

Wie Anlage A.

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Wie Anlage A für das Gymnasium.

INFORMATIK

Wie Anlage A.

MUSIK Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten im Klassenverband, dem instrumentalen und vokalen Musizieren im Ensemble sowie im Bereich Chor und Orchester werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben11 und eröffnet Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen.

Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik und übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht1, 2, beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere im erweiternden und vertiefenden Lernen an Instrument und Stimme. Dabei ist auf die Wechselwirkung von Instrument und Stimme besonderes Augenmerk zu legen. Der Erwerb dieser musikalischen Fertigkeiten soll auch durch Bewegung und rhythmisches Gestalten mit weiteren Instrumenten und Materialien, in Ensemble und Chor gefördert werden. Es ist dabei unerlässlich, dass Schülerinnen und Schüler ihre Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Die damit verbundenen Lernprozesse führen zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen1, 2, Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:

Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.

Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.

Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.

Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.

Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme10, dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien6. Ziele sind der Erwerb eines umfassenden Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.

Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden.

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert1, 2, 10 werden. Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache anzustreben.

Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lern- und Gestaltungsprozesse6 genutzt.

Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musik zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen.7

Musik als besondere Form von Sprache leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert.10 Die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen sowie gestaltend und improvisatorisch einsetzen;10
  • Strichaufzählung
    Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen;10
  • Strichaufzählung
    mit Bodypercussion und Instrumenten improvisieren und Lieder begleiten;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit unterschiedlichen Notationsmöglichkeiten aufschreiben.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum in entsprechender Körperhaltung erleben und bewusst steuern;
  • Strichaufzählung
    freie und gebundene Bewegungen zur Musik ausführen und an Tanzspielen teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    Texte, Bilder und Stimmungen umsetzen und szenisch darstellen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren sowie vielfältige andere akustische Erscheinungen hörend erfassen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen und zunehmend mit Fachvokabular beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Singstimmen hinsichtlich ihres Ausdrucks und Klangbildes unterscheiden und benennen sowie ausgewählte Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  • Strichaufzählung
    spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte.10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein, Kunststoffe.11

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  • Strichaufzählung
    freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele.

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  • Strichaufzählung
    musikalische Parameter in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem und Grundbegriffe.

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  • Strichaufzählung
    rhythmische Grundlagen und Bausteine in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem.

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  • Strichaufzählung
    Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag.

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  • Strichaufzählung
    musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten.

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  • Strichaufzählung
    Alltag und Berufsleben.1, 2

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  • Strichaufzählung
    Geräusch- und Klangwelten, Aufnahmetechniken.

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  • Strichaufzählung
    rhythmische und melodische Strukturen, emotionale Bezüge.

2. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    stimmtechnische Grundlagen (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation) anwenden und kennen ihren Tonumfang;
  • Strichaufzählung
    eine Auswahl von regionalen (Österreich und Nachbarländer), internationalen und anlassbezogenen Liedern singen – auch auswendig und mehrstimmig;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus, Dynamik, Tempo und Artikulation in der Notation erfassen und umsetzen.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich nach Puls/Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form unter Berücksichtigung von gestischer und mimischer Gestaltung bewegen;
  • Strichaufzählung
    einfache Tänze und Bewegungseinheiten ausführen sowie selbst und im Team erfinden;
  • Strichaufzählung
    musikalische Spielszenen zu Texten, Bildern und Stimmungen mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksmitteln gestalten.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit gerichteter Aufmerksamkeit rhythmische, melodische und harmonische Strukturen erfassen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Gehörtes in verschiedenen Notationsformen schriftlich festhalten;
  • Strichaufzählung
    Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben.

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  • Strichaufzählung
    Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation.10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  • Strichaufzählung
    Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen.6

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  • Strichaufzählung
    gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze.

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem.

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  • Strichaufzählung
    Vertiefung der rhythmischen Grundlagen und Erweiterung um Besonderheiten in Takt und Rhythmus.

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  • Strichaufzählung
    äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten Liedern und Instrumentalstücken.

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  • Strichaufzählung
    Improvisationen und klangkompositorische Gestaltungen mit Bodypercussion, Stimme, Instrumenten.

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  • Strichaufzählung
    Kunstkonsum und Medienrummel.1, 2, 13

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  • Strichaufzählung
    Musikwelten – Weltmusik5

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  • Strichaufzählung
    formale Strukturen, klangliche Vielschichtigkeit und Darstellung des Außermusikalischen

3. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    außermusikalische Inhalte (ua. Texte, Bilder, Stimmungen) mit Stimme und Instrumenten improvisatorisch gestalten;10
  • Strichaufzählung
    unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) Lieder unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Liedtexte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren Kontext erkennen;7
  • Strichaufzählung
    mit Instrumenten Stücke unterschiedlicher Stile, Arrangements und Liedbegleitungen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    zum Musizieren anleiten und einfache Dirigiertechniken ausführen;
  • Strichaufzählung
    mit rhythmischen, melodischen und harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und diese im Singen und Musizieren erfahren.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    vorgegebene und erfundene Schritt- und Bewegungsabfolgen in unterschiedlichen Aufstellungsformen umsetzen und Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen ausführen sowie Choreografien selbst gestalten;
  • Strichaufzählung
    Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel entwickeln und szenisch interpretieren.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit gerichteter Aufmerksamkeit komplexere Klangstrukturen erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen in verschiedenen Interpretationen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Klang und Funktion von menschlichen Stimmen und Instrumenten in unterschiedlichen Besetzungen im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  • Strichaufzählung
    Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; stilgerechter Einsatz und Wirkung der Stimme.10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  • Strichaufzählung
    Klangkörper und Besetzungsformen in verschiedenen Musikstilen.

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  • Strichaufzählung
    komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen.

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu verschiedenen Stilrichtungen und eigenen Arrangements und Kompositionen.

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  • Strichaufzählung
    rhythmische Strukturen in ausgewählten Musikstücken.

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  • Strichaufzählung
    äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten musikalischen Großformen.

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  • Strichaufzählung
    Soundscape-Gestaltungen, Soundcollagen zu Filmszenen6, Mediengestaltung (Jingles, Podcasts, Hörspiele und Filmvertonungen) und Urheberrecht.

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  • Strichaufzählung
    von der historischen Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance und Musikproduktion.1, 2, 6

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  • Strichaufzählung
    gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen.

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  • Strichaufzählung
    Interpretationsvergleiche und ästhetisches Empfinden.

4. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Vokalwerke unterschiedlicher Stile und Kulturen mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen und zur Aufführungsreife bringen;
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und Instrumenten Szenen und Performances künstlerisch gestalten und mit unterschiedlichen Notationsformen und Aufnahmetechniken festhalten;6
  • Strichaufzählung
    im Umgang mit Medien/Technologien musikalisch-künstlerische Gestaltungsfähigkeit zeigen und die Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten von Stimme und Instrumenten erweitern;
  • Strichaufzählung
    außermusikalische Inhalte unter Einbeziehung musikalischer und anderer künstlerischer Ausdrucksmittel gestalten und präsentieren.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    historische und moderne Tänze/Choreografien ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, gestalten und zur Aufführungsreife bringen;1, 2
  • Strichaufzählung
    eigene Spielszenen mit außermusikalischen und musikalischen Inhalten unter Einbeziehung verschiedener künstlerischer Ausdrucksmittel planen, gestalten und präsentieren sowie die selbst gestaltete Szene hinsichtlich zuvor festgelegter Beobachtungskriterien (ua. mimische Gestaltung) beschreiben und die Ergebnisse vergleichen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme in ihren linearen und vertikalen Ausrichtungen erkennen, benennen und notieren.
  • Strichaufzählung
    sich in Partituren orientieren;
  • Strichaufzählung
    Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen5 und mit innovativen Entwicklungen ihrer Zeit in Beziehung setzen;
  • Strichaufzählung
    ausgehend von der eigenen musikalischen Ausbildung das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen.6

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  • Strichaufzählung
    Vokaltraditionen im Kontext.1, 2, 10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  • Strichaufzählung
    elektrifizierte, digitale, virtuelle Instrumente, Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnologien.6

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  • Strichaufzählung
    Tanz- und Bewegungsformen in Vergangenheit und Gegenwart.

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  • Strichaufzählung
    Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in vielfältigen Notationsformen und eigenen Arrangements und Kompositionen.

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  • Strichaufzählung
    rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander.

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  • Strichaufzählung
    formale Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander.

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  • Strichaufzählung
    Musik und Musiktheater auf der Bühne.1, 2, 6, 7

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  • Strichaufzählung
    gesellschaftliche und politische Herausforderungen, Einflüsse und Zusammenhänge.1, 2, 7

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  • Strichaufzählung
    Musikgeschmack und Toleranz.5

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  • Strichaufzählung
    Stilmerkmale und Tonsymbolik auch in Wechselbeziehung von Gehörtem und Gelesenem.

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Es gelten die Zielsetzungen des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A).

Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:

Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende praktische und theoretische musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich.

Die Förderung dynamischer Kompetenzen (personale, soziale, kommunikative sowie Methodenkompetenz) ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel.

Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.

Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.

Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:

Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben und Unterstützung bei einer eventuellen Wahl eines musikbezogenen Berufes geben.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Es gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A); die Stundensumme ist gegebenenfalls bereits in der Unterstufe höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichts und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der zu Erwerb und Festigung der jeweiligen Kompetenzen herangezogenen spezifischen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der schriftlichen Reifeprüfung.

Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:

  • Strichaufzählung
    Basierend auf einem breiten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem auf musikalischer Praxis aufbauenden fundierten musikkundlichen Wissen in den Bereichen Tonsatz, Formenlehre und Musikgeschichte ist die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik und zu kreativ-schöpferischer Gestaltung zu fördern;
  • Strichaufzählung
    Die anlassbezogene Vernetzung mit anderen Unterrichtsgegenständen stellt einen wichtigen didaktischen Grundsatz dar;
  • Strichaufzählung
    Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen und die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben;
  • Strichaufzählung
    Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen;
  • Strichaufzählung
    Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen.

Kompetenzmodell

Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.

Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.

Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ und „Hören, erfassen, lesen und notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.

Vokales und instrumentales Gestalten

Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.

Hören, erfassen, lesen und notieren

Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.

Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen

Die durch Musikpraxis, Gehörbildung und das sich daraus ergebende musikkundliche Wissen erworbenen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

a) Soziale Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    einander zuhören;
  • Strichaufzählung
    den Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen;
  • Strichaufzählung
    unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen;
  • Strichaufzählung
    gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten;
  • Strichaufzählung
    mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten.

b) Personale Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen;
  • Strichaufzählung
    Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten;
  • Strichaufzählung
    Eigeninitiative entwickeln;
  • Strichaufzählung
    sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig und eigenverantwortlich üben;
  • Strichaufzählung
    sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren;
  • Strichaufzählung
    die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen;
  • Strichaufzählung
    künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen;
  • Strichaufzählung
    Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern;
  • Strichaufzählung
    Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen.

c) Kommunikative Kompetenzen

  • Strichaufzählung
    Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen;
  • Strichaufzählung
    Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Stimme und Instrument differenziert einsetzen;
  • Strichaufzählung
    sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern;
  • Strichaufzählung
    eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen.

d) Methodenkompetenzen

  • Strichaufzählung
    Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Technologien und Medien nutzen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Die Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. In unterschiedlichen Semestern gleichlautende Kompetenzen sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb dieser Kompetenzen.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik.

Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“

a) Vokales und instrumentales Gestalten

  • Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
  • Strichaufzählung
    ein einfaches Repertoire einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument auf elementarer Ebene improvisieren.

b) Hören, erfassen, lesen und notieren

  • Strichaufzählung
    einfache melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
  • Strichaufzählung
    traditionelle Notenschrift lesen und anwenden.

Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Stimmtypen erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Instrumente erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Funktionen von Musik erfassen und erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Merkmale populärer Musik anhand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen und Stilen;
  • Strichaufzählung
    Stars und Virtuosen;
  • Strichaufzählung
    Gebrauchsmusik;
  • Strichaufzählung
    Filmmusik;
  • Strichaufzählung
    Bausteine der Musik;
  • Strichaufzählung
    Musik und Technik;
  • Strichaufzählung
    Songwriting;
  • Strichaufzählung
    Urheberrecht.

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik.

Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“

a) Vokales und instrumentales Gestalten

  • Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
  • Strichaufzählung
    ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.

b) Hören, erfassen, lesen und notieren

  • Strichaufzählung
    melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Notationsformen lesen und anwenden.

Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Formen des Musiktheaters;
  • Strichaufzählung
    weltliche und geistliche Vokalformen;
  • Strichaufzählung
    Textvertonungen;
  • Strichaufzählung
    Wort-Ton-Verhältnis;
  • Strichaufzählung
    polyphone Gestaltungsprinzipien;
  • Strichaufzählung
    formale Zusammenhänge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik.

Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“

a) Vokales und instrumentales Gestalten

  • Strichaufzählung
    die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen;
  • Strichaufzählung
    ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren.

b) Hören, erfassen, lesen und notieren

  • Strichaufzählung
    melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Notationsformen lesen und anwenden.

Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Ensembles unterscheiden, beschreiben und an ihrem Klang erkennen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen erkennen und beschreiben.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Kompositionstechniken;
  • Strichaufzählung
    Klangkörper im Wandel der Zeit;
  • Strichaufzählung
    formale Zusammenhänge;
  • Strichaufzählung
    Instrumentation und Arrangement;
  • Strichaufzählung
    zyklische Formen;
  • Strichaufzählung
    Instrumentalgattungen;
  • Strichaufzählung
    polyphone Gestaltungsprinzipien.

7. Klasse:

5. Semester –Kompetenzmodul 5:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik.

Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“

a) Vokales und instrumentales Gestalten

  • Strichaufzählung
    ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument improvisieren;
  • Strichaufzählung
    Klassenensembles leiten.

b) Hören, erfassen, lesen und notieren

  • Strichaufzählung
    melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    gängige Musiksoftware einsetzen.

Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
  • Strichaufzählung
    sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Interpretinnen und Interpreten;
  • Strichaufzählung
    Volksmusik;
  • Strichaufzählung
    Spezifische regionale/nationale Ausprägungen von Musik in unterschiedlichen Erscheinungsformen;
  • Strichaufzählung
    außereuropäische Musikkulturen;
  • Strichaufzählung
    World-Music;
  • Strichaufzählung
    Festivals;
  • Strichaufzählung
    Entwicklung des Jazz;
  • Strichaufzählung
    formale und harmonische Strukturen des Jazz;
  • Strichaufzählung
    Musik und Business;
  • Strichaufzählung
    Musiksoftware.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Wirkung und Effekt.

Musikpraxis aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“

a) Vokales und instrumentales Gestalten

  • Strichaufzählung
    ein Repertoire mit gesteigerten Anforderungen melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit Stimme und/oder Instrument improvisieren;
  • Strichaufzählung
    Klassenensembles leiten.

b) Hören, erfassen, lesen und notieren

  • Strichaufzählung
    melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    gängige Musiksoftware einsetzen.

Musikrezeption aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Wirkung von Musik erfassen und erklären.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    absolute Musik;
  • Strichaufzählung
    Programmmusik;
  • Strichaufzählung
    Musikpsychologie;
  • Strichaufzählung
    Medien und Publikum;
  • Strichaufzählung
    Musiksoftware;
  • Strichaufzählung
    synästhetische Phänomene;
  • Strichaufzählung
    Wirkung von Akkordverbindungen;
  • Strichaufzählung
    Spannung und Lösung;
  • Strichaufzählung
    Affektenlehre.

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Musik und Gesellschaft.

Musikpraxis aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“

a) Vokales und instrumentales Gestalten

  • Strichaufzählung
    ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Klassenensembles leiten.

b) Hören, erfassen, lesen und notieren

  • Strichaufzählung
    komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren.

Musikrezeption aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    sich über das vielfältige Musikangebot sowie über Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsfelder informieren, sich kritisch damit auseinandersetzen und diese Informationen für sich nutzen.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Musik und andere Kunstformen;
  • Strichaufzählung
    Musik und Politik;
  • Strichaufzählung
    Musik und Religion;
  • Strichaufzählung
    Musik in ihrer Zeit;
  • Strichaufzählung
    musikbezogene Berufe;
  • Strichaufzählung
    Original und Bearbeitung;
  • Strichaufzählung
    Interpretationen.

8. Semester:

Thematischer Bezugsrahmen

  • Strichaufzählung
    Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte.

Musikpraxis aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“

a) Vokales und instrumentales Gestalten

  • Strichaufzählung
    ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen;
  • Strichaufzählung
    Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen.

b) Hören, erfassen, lesen und notieren

  • Strichaufzählung
    komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden.

Musikrezeption aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“

  • Strichaufzählung
    Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen;
  • Strichaufzählung
    musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben;
  • Strichaufzählung
    stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen.

Exemplarische Inhalte

  • Strichaufzählung
    Musikalische Eigenproduktion;
  • Strichaufzählung
    Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe;
  • Strichaufzählung
    Themenzentrierte Querschnitte.

KUNST UND GESTALTUNG Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Die Schülerinnen und Schüler haben sich aufgrund der Eignungsprüfung für diese spezielle Schulform qualifiziert. Deshalb und aufgrund der höheren Wochenstundenanzahl sind die Anforderungen beim Kompetenzerwerb erweitert und die Auseinandersetzung mit den Fachinhalten vertieft.

Kunst und Gestaltung ermöglicht sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt und fördert ganzheitliche Persönlichkeitsbildung. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen bildnerische Praxis, bildende und angewandte Kunst, Alltagskultur, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation. Der Unterrichtsgegenstand schafft Orientierung, um in visuellen Kulturen reflektiert zu handeln und diese eigeninitiativ mitzugestalten.

Die Schülerinnen und Schüler erkennen, wie durch Bilder und weitere ästhetische Phänomene ihre Vorstellungen von sich selbst und der Welt geprägt werden. Sie verstehen, dass die Herstellung und der Einsatz visueller Gestaltungen von Interessen, sozialen und kulturellen Umständen sowie von persönlichen Erfahrungen, Einstellungen und Intentionen beeinflusst werden. Das ermöglicht differenzierte Einschätzungen künstlerischer und kultureller Ausdrucksformen aus der Gegenwart und Vergangenheit in bildender und angewandter Kunst.

Auch außerhalb eines eurozentristischen Kontextes lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Vielfalt und Diversität kennen, anzuerkennen und damit umzugehen.

Die Schülerinnen und Schüler erfahren und erproben, wie Techniken, Materialien, bildnerische Mittel, Medien, Genres und Absichten visuelle Produkte in Form, Aussehen und Wirkung beeinflussen. Sie können diese als Kommunikationsmittel einsetzen und sie auch selbst gestalten. Der Erwerb von Fachsprache unterstützt bildnerisches Denken, fachliches Kommunizieren und Handeln.

In Kunst und Gestaltung werden Vorstellungskraft, Fantasie, sinnliche Erfahrung, Einfühlungsvermögen, individuelle und gemeinsame Ausdrucksfähigkeit, individuelles Gestaltungsvermögen und Eigeninitiative gefördert und erweitert. Experimentierfreude, Offenheit und Neugier werden angeregt, ebenso Flexibilität, Kritikfähigkeit, Ausdauer und Konzentration.

Die Schülerinnen und Schüler lernen, auf eigene Ideen und Vorstellungen zu vertrauen. Sie entwickeln ein Bewusstsein für die Originalität ihrer bildnerischen Arbeiten und erfahren sich als aktive und verantwortungsvolle Gestalterinnen und Gestalter ihrer analogen und virtuellen Lebenswelten. In der Einzel- wie in der Zusammenarbeit gewinnen sie Vertrauen in ihre individuelle Wahrnehmungs-, Gestaltungs-und Urteilsfähigkeit und werden motiviert, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln. Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung trägt somit in besonderer Weise zur Identitätsbildung und Persönlichkeitsentwicklung Heranwachsender bei und fördert lebenslanges Lernen.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Für Kunst und Gestaltung sind im Stundenplan Doppelstunden vorzusehen. Die Unterrichtsvorhaben berücksichtigen die drei Kompetenzbereiche. Deren Gewichtung und Reihung fallen unterschiedlich aus, wobei die bildnerische Praxis den größten Anteil hat. Themenrahmen und Aufgabenstellungen liegen in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.

Die Anwendungsbereiche sind verpflichtend umzusetzen. Sie stellen repräsentative Themengebiete dar und beschreiben nicht den gesamten Unterricht. In Verschränkung mit den übergreifenden Themen sind daraus konkrete Unterrichtsvorhaben zu entwickeln.

Auf methodische Vielfalt im Unterricht ist ebenso zu achten wie auf die Einbindung vielfältiger und unterschiedlicher Beispiele aus bildender und angewandter Kunst, Alltagskultur, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation. Vertiefendes Erschließen von Themen und Aufgaben ist wichtiger als möglichst viele zu behandeln. Es wird empfohlen, Themen auch gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu entwickeln, um gemeinschaftliches Handeln und Lernen mit- und voneinander als auch Eigeninitiative zu fördern.

Angeleitetes sowie eigenständiges praktisches Tun werden dem Alter, den Möglichkeiten, Fähigkeiten und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler entsprechend aufeinander abgestimmt. Aufgaben werden sowohl offen als auch zweckgerichtet gestellt und werden hinsichtlich der Ziele, Anlässe, Genres und Medien zunehmend vielfältiger und komplexer. Externe Aufgaben, wie Wettbewerbsthemen, können im Unterricht motivierend wirken. Selbstständiges Anwenden der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Übernehmen von Verantwortung für Material, Mediennutzung und Arbeitsplatz werden gefördert.

Während und am Ende des Arbeitens werden die Fortschritte und Ergebnisse gemeinsam diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht, damit die Erkenntnisse aus der Reflexion in die individuelle Entwicklung einfließen können. Das Führen einer Sammlung und eines Skizzenbuchs ist empfehlenswert, um Recherchen, Ideen, Versuche, Varianten, Konzepte und Ergebnisse zu dokumentieren.

Der Unterricht findet in Fachräumen mit entsprechender Infrastruktur statt. Im Schulgebäude gibt es Möglichkeiten für das Präsentieren von Unterrichtsergebnissen. Die Realisierung größerer Projekte im Klassenverband, klassen- oder schulübergreifend ist wünschenswert.

Es ist anzustreben, dass Schülerinnen und Schüler an Originalen lernen, auch an außerschulischen Standorten sowie im Austausch mit Kunstschaffenden und Fachleuten (zB im Sektor der Kunstvermittlung sowie in einschlägigen künstlerischen und gestalterischen Berufen).

Bei der Verwendung von Bildern und anderen medialen Produkten ist auf die Wiedergabequalität und die rechtlichen Grundlagen zu achten. Ökologische, ökonomische, sicherheitstechnische und gesundheitliche Aspekte bestimmen die Auswahl der Materialien und Techniken.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Informatische Bildung4, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Dem Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung liegen Konzepte zugrunde, die für die bildende Kunst, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation zentral sind.

Material, Technik und Medien

Material, Technik und Medien ermöglichen und begrenzen alle Arten bildnerischen Gestaltens. Materialqualitäten und Materialbeschaffenheit in Verbindung mit verschiedenen Techniken sind maßgebend für die Gestaltung. Medien und Techniken beeinflussen nicht nur die Herstellung, sondern auch die Verbreitung und Präsentation von bildnerischen Gestaltungen.

Regeln, Regelbrüche und Innovation

In Kunst und visuellen Kulturen zeigen sich Regeln, die von Einzelnen, Gruppen und Gesellschaften bestimmt werden. Bildnerisches Gestalten hängt mit dem Erlernen und Anwenden von Regeln zusammen. Das Einhalten von Regeln ist Voraussetzung dafür, sich visuell verständlich zu machen. Im Kreativen liegt die Fähigkeit, durch Aussetzen, Brechen oder Übertreten von Regeln Neues zu schaffen. Auf diese Weise werden Originalität, Individualität und Diversität sichtbar.

Imagination, Fiktion und Realität

Im bildnerischen Gestalten geht es um das Verhältnis von Imagination, Fiktion und Realität in seiner Vielschichtigkeit. Imaginieren ruft sinnliche Eindrücke aus der Erinnerung sowie neue innere Vorstellungen hervor. Dieser individuelle Vorgang kann bildnerisch dargestellt werden. Ebenso spielen das Abbilden der sichtbaren Wirklichkeit sowie die Darstellung von realen und fiktiven Inhalten eine wesentliche Rolle. An den Unterschieden und den Übergängen zwischen Imagination und Realitätsdarstellung gilt es zu arbeiten, um die vielfältige Auseinandersetzung mit Wirklichkeiten und ihren Darstellungen zu ermöglichen.

Form, Funktion und Wirkung

Als Verständigungs-, Ausdrucks- und Darstellungsmittel haben bildnerische Gestaltungen und Prozesse unterschiedliche Funktionen und Wirkungen: ua. erfreuen, unterhalten, beeindrucken, neugierig machen, dokumentieren, informieren, illustrieren, erläutern, auffordern, repräsentieren, auch provozieren und schockieren. Die Wirkung bildnerischer Gestaltungen ist abhängig von Form- und Gestaltungsentscheidungen. Verwendung und Wirkung werden beeinflusst von Sozialisation, individuellen Sichtweisen, persönlichen Interessen, Wissen und Bildung.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

In der Verschränkung der drei Kompetenzbereiche Bildnerische Praxis, Wahrnehmen und Reflektieren sowie Bildsprachen und Kommunizieren wird das Zusammenwirken von Vorstellung, bildnerischer Darstellung, Mitteilung, Deutung und Bedeutung als komplexer Kompetenzentwicklungsprozess dargestellt.

Bildnerische Praxis

Im Mittelpunkt des Unterrichtsgegenstandes steht die bildnerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung und Weiterentwicklung ihres visuellen und ästhetischen Vorstellungs-, Darstellungs- und Ausdrucksvermögens. In der bildnerischen Praxis werden kreative Potenziale aktiviert und sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt ermöglicht.

Im eigenständigen Gestalten entwickeln die Schülerinnen und Schüler Verständnis und Gespür für die unterschiedlichen Wirkungen und Absichten bildnerischer Ausdrucksformen.

Wahrnehmen und Reflektieren

Wahrnehmen als aktiver Vorgang ereignet sich im Zusammenspiel der Sinne und ermöglicht Teilhabe an dem, was uns umgibt. In der Form-, Farb-, Raum- und Zeitwahrnehmung und im Erschließen physischer und virtueller Umgebungen entstehen Bilder von der Welt und es eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten, zu bildender und angewandter Kunst, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation.

Die Schülerinnen und Schüler lernen Wirkungen, Bedeutungen und Botschaften von bildnerischen Arbeiten zu reflektieren und zu verstehen.

Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler lernen in der bildnerischen Praxis und beim Wahrnehmen und Reflektieren ihrer Arbeiten sowie anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik unterschiedliche Bildsprachen kennen und sie einzusetzen. Sie erfahren, dass bildsprachliche Mittel eindeutig, mehrdeutig, auch widersprüchlich sein können und sich unterschiedlich auslegen lassen.

Durch das Kommunizieren mit Bildern und über Bilder erweitern sie ihr Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit verschiedenen Materialien, einfachen analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien spielerisch experimentieren und sie grundlegend handhaben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und einfache bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Aufgaben, basierend auf eigenem Erleben, Gedanken, Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung realisieren.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bildnerische Gestaltungselemente erkennen, unterscheiden sowie Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen;
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erkennen und deren Zusammenhänge herstellen.

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen altersgemäß kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung bei ihren eigenen bildnerischen Arbeiten und weiterer Gestaltungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, präsentieren, angeleitet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Das alles bin ich – ich stelle mich vor;8
  • Strichaufzählung
    Was Bilder erzählen und wie Bilder erzählen;
  • Strichaufzählung
    Das alles ist Kunst – Vielfalt und Fülle der künstlerischen und bildnerischen Produktion aus aller Welt;5
  • Strichaufzählung
    Skulptur und Plastik – Experimentieren mit Materialien.

2. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit verschiedenen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien angeleitet experimentieren und sie handhaben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und grundlegende bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Aufgaben, basierend auf Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien sowie Strategien der Ideenfindung Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten;1, 2
  • Strichaufzählung
    unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung weitgehend selbstständig realisieren.

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    bildnerische Gestaltungselemente erkennen sowie verschiedene Funktionen ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden;10
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erfassen und deren Zusammenhänge herstellen.10

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen;
  • Strichaufzählung
    sich über eigene und andere Gestaltungen wertschätzend austauschen, sie dokumentieren, präsentieren und angeleitet arrangieren.1, 2, 13

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Schriftbild und Schriftgestaltung;
  • Strichaufzählung
    Mit Bilderabfolgen darstellen und erzählen;6, 10
  • Strichaufzählung
    Vervielfältigung und Variation;
  • Strichaufzählung
    Der Raum um uns – gebauter Raum, Naturraum und soziale Umgebung.7, 11, 12

3. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie weitgehend selbstständig handhaben;
  • Strichaufzählung
    vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
  • Strichaufzählung
    ausgehend von Aufgaben, orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen, Strategien der Ideenfindung sowie Recherche anwenden, um Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten;1, 2
  • Strichaufzählung
    komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion.4

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Genres, Bildmotive und Darstellungsweisen erfassen sowie verschiedene Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden und analysieren;
  • Strichaufzählung
    eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen untersuchen und begründet beurteilen sowie deren Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen.

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen begründen;
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer zunehmend komplexeren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren;5
  • Strichaufzählung
    eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen1, 2, 10, 13

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Figuren und Charaktere;
  • Strichaufzählung
    Verschiedene Arten von Bildern lesen – kulturelle und visuelle Codes entdecken und einsetzen;6, 5, 10
  • Strichaufzählung
    Das alles kann Kunst – Kunst jenseits des Museums;2, 13
  • Strichaufzählung
    Raumdarstellung, Positionen und Perspektiven – Wirkung und Bedeutung.7, 8

4. Klasse:

Kompetenzbereich Bildnerische Praxis

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie selbstständig handhaben;
  • Strichaufzählung
    vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge kriteriengeleitet einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden;
  • Strichaufzählung
    ausgehend von komplexen Aufgaben orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen Strategien der Ideenfindung sowie der Recherche anwenden, um unterschiedliche Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten;1
  • Strichaufzählung
    komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion.4

Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Genres, Bildmotive, Darstellungsweisen und künstlerische Strategien erfassen sowie unterschiedliche Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    sich mit den eigenen Arbeiten kritisch auseinandersetzen, die eigenen Arbeiten und die Arbeiten der Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen;
  • Strichaufzählung
    anhand von Beispielen aus der bildenden und angewandten Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen kritisch reflektieren und begründet beurteilen sowie Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen.

Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen präzise begründen;
  • Strichaufzählung
    unter Verwendung einer zunehmend komplexeren und differenzierteren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren;5
  • Strichaufzählung
    eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, wirkungsvoll und zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen.1, 2, 10, 13

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert.

  • Strichaufzählung
    Visuelle Gestaltung von Informationen – auffordern, beeindrucken, manipulieren – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild und Wort;6, 7, 13
  • Strichaufzählung
    Bewegte Bilder, Bewegende Bilder – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild, Bewegung und Ton;6, 10
  • Strichaufzählung
    Das alles darf Kunst? Freiheit der Kunst – Grenzen der Kunst, Protest, Provokation und Propaganda, Ethik und Moral im Umgang mit Bildern;2, 6, 7
  • Strichaufzählung
    Was ist schön? Ästhetische Urteile und Gewohnheiten in Alltag und Kunst erfassen, begründen, beschreiben und argumentieren;8, 10
  • Strichaufzählung
    Architektur und öffentlicher Raum – Inklusion und Exklusion, Identifikation und Partizipation, Macht und Ermächtigung.7, 11

1Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):

Im Hinblick auf die Gestaltungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.

Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.

Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.

Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung

  • Strichaufzählung
    die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln;
  • Strichaufzählung
    vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln;
  • Strichaufzählung
    durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden;
  • Strichaufzählung
    das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen;
  • Strichaufzählung
    in verschiedenen Lebensbereichen den Gestaltungswillen und die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen;
  • Strichaufzählung
    über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen und die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln;
  • Strichaufzählung
    in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten;
  • Strichaufzählung
    Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen;
  • Strichaufzählung
    differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln;
  • Strichaufzählung
    das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen.

Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung soll darüber hinaus:

  • Strichaufzählung
    über die intensive, aufbauend strukturierte Aneignung technischer Fertigkeiten eine dem Zeitausmaß und der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende Sicherheit in der bildnerischen Praxis entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Fähigkeit zum Erfassen und Umsetzen von Gestaltqualitäten ästhetischer Produkte steigern und differenzieren;
  • Strichaufzählung
    die Qualität der eigenen Arbeit in Form öffentlichkeitsorientierter Präsentationen sichtbar machen;
  • Strichaufzählung
    individuelle bildnerische Schwerpunkte setzen und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    die selbstständige Durchführung komplexer, zeitintensiver Projekte ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    eine lebendige Beziehung zu allen Bereichen der bildenden und angewandten Kunst sowie die interdisziplinäre Vernetzung mit anderen Kunstsparten wie Literatur, darstellender Kunst und Musik herstellen;
  • Strichaufzählung
    zur vertieften Auseinandersetzung mit kunstwissenschaftlichen Aussagen und Theorien führen;
  • Strichaufzählung
    die eigenverantwortliche und selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    die persönliche Ausdrucksfähigkeit durch Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung steigern;
  • Strichaufzählung
    zu sachkompetenter Mitwirkung bei der Gestaltung der Lebensumwelt beitragen;
  • Strichaufzählung
    auf fachspezifische Studien vorbereiten;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen im Vorfeld professioneller bildnerisch-gestaltender Tätigkeit in facheinschlägigen Berufen entwickeln.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation

Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens

Mensch und Gesellschaft

Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt

Natur und Technik

Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation

Kreativität und Gestaltung

Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien

Gesundheit und Bewegung

Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

  • Strichaufzählung
    Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen;
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird;
  • Strichaufzählung
    Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen,
  • Strichaufzählung
    Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten,
  • Strichaufzählung
    Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind;
  • Strichaufzählung
    Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern;
  • Strichaufzählung
    Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür,
  • Strichaufzählung
    Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten.

Am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung gilt weiters:

  • Strichaufzählung
    Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und intensiv zu fördern;
  • Strichaufzählung
    Komplexe Aufgaben, die die Vernetzung der gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen;
  • Strichaufzählung
    Die bildnerischen Problemstellungen sind nach Art, Umfang und Bedeutung ihrer Inhalte so zu strukturieren, dass sie dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden;
  • Strichaufzählung
    Aktuelle Anlässe, Wettbewerbe und öffentliche Ausstellungen von Arbeiten der Schülerinnen und Schüler sind verstärkt zur Erreichung bildnerischer Lernziele zu nutzen;
  • Strichaufzählung
    Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerverbindendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen. Einblicke in Strukturen fachverwandter Einrichtungen und Berufe sind zu ermöglichen;
  • Strichaufzählung
    Die Auseinandersetzung mit Originalwerken ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts
  • Strichaufzählung
    Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen;
  • Strichaufzählung
    Durch regelmäßiges Arbeiten mit Fachliteratur und geeigneten Medien ist die individuelle Zusammenstellung von geeignetem Bildmaterial und das Sammeln und Verfassen von Fachtexten durch die Schülerinnen und Schüler zu fördern;
  • Strichaufzählung
    Hausübungen sind im erforderlichen Ausmaß zu geben und dienen der Verfestigung von praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnissen, aber auch der Vorbereitung bzw. Durchführung von Teilen größerer Projektarbeiten;
  • Strichaufzählung
    In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten (7. Klasse zwei zweistündige je Semester, 8. Klasse eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit im 1. Semester sowie eine vierstündige im 2. Semester) durchzuführen. Bei jeder Schularbeit ist ein Bezug zur praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler herzustellen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell

Die drei für den Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.

5. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsaufgaben aus unterschiedlichen bildnerischen Bereichen bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    über Material- und Gestaltungserfahrungen zum zielgerichteten Einsatz der bildnerischen Mittel gelangen;
  • Strichaufzählung
    Sachzeichnungen, Raumdarstellungen, Studien und Skizzen zu konkreten Gestaltungsaufgaben herstellen;
  • Strichaufzählung
    das Repertoire eigener Bildvorstellungen und Darstellungsmöglichkeiten erweitern;
  • Strichaufzählung
    digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    mit Phänomenen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen;
  • Strichaufzählung
    Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation;
  • Strichaufzählung
    Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst kennen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben;
  • Strichaufzählung
    Kunstwerke analysieren und Interpretationen anbahnen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    eigene Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzungen in exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen zu dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Präsentationsformen einsetzen, Inhalte anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.

Exemplarische Inhalte

Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Studien vor dem Objekt, Raumdarstellung, Bildnerische Mittel, Komposition, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Entwurf).

Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst, Vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktion (Fernsehen, Film, Internet).

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Ausstellung.

6. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    gestalterische Strategien zu Identitätskonstruktionen erwerben;
  • Strichaufzählung
    durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsweisen die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern;
  • Strichaufzählung
    das Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche, differenzierte Bildsprache entwickeln;
  • Strichaufzählung
    thematisch gebundene Gestaltungsaufgaben, die eine bildnerische Umsetzung vorgegebener Inhalte zum Ziel haben, lösen;
  • Strichaufzählung
    gezieltes Naturstudium zur Auseinandersetzung mit bildnerischen Teilaspekten durchführen, die gegebenenfalls in Zusammenhang zu einem Themenzyklus stehen;
  • Strichaufzählung
    digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen;
  • Strichaufzählung
    öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen;
  • Strichaufzählung
    die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen;
  • Strichaufzählung
    zeitbedingte Besonderheiten und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst einordnen;
  • Strichaufzählung
    Faktoren erkennen, die in ihrem Zusammenwirken bestimmend für Gestaltung sind;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Ausdrucksformen in der bildenden Kunst gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Interpretationsversuche zu Kunstwerken anstellen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Formen der Präsentation verwenden;
  • Strichaufzählung
    Analyse und Interpretation ästhetischer Phänomene anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.

Exemplarische Inhalte

Grafik, Malerei, Plastik, visuelle Medien und performative Techniken (inszenierte Fotografie, Tableau vivant, Videoclip, literarische Inhalte, Illustration, Tagesthemen, Werbung, Signet, Denkmal, Themenzyklen, Personendarstellungen), Wettbewerbe und Ausstellungen.

Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, vergleichende Werkbetrachtungen, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Manipulation, Analyse von Kunstwerken (gesellschaftlicher Hintergrund, Anlass, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Material und Technik, Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeit), Kunstgeschichte im Überblick.

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Informationen zielgruppengerecht, medien-, methoden- und themenadäquat visualisieren;
  • Strichaufzählung
    Denk- und Gestaltungsprozesse visualisieren;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel zielgruppengerecht einsetzen und Medienauftritte planen;
  • Strichaufzählung
    zweckgebundene Gestaltungsaufgaben bearbeiten und bildnerische Mittel gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen und als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden;
  • Strichaufzählung
    öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und dabei die lokalen und zeitbedingten Besonderheiten berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Ausdrucksformen in der Kunst kennen und kunsthistorische Zusammenhänge im Überblick herstellen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen und Bedeutung von Kunst und Bildmedien in einen gesellschaftlichen Kontext setzen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden;
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten können.

Exemplarische Inhalte

Schrift, Layout und Informationsdesign, Scribble, Werktagebuch, Mindmap, Produktdesign, literarische Inhalte, Werbebotschaften, Signet, Plakat, Flyer, Wettbewerbe, Ausstellungen.

Bildnerische Mittel, Grafikdesign, Typografie, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild Relation, Filmische Codes, Corporate Design, Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation, hedonistische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion von Kunst.

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken.

7. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    die bildnerische Gestaltungsfähigkeit durch experimentelle und künstlerische Zugangsweisen erweitern;
  • Strichaufzählung
    in der Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten und daraus Anregungen für die eigene Gestaltung gewinnen;
  • Strichaufzählung
    künstlerische Strategien für die eigene bildnerische Praxis entwickeln;
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen;
  • Strichaufzählung
    eine persönliche Bildsprache zu komplexen Gestaltungsaufgaben entwickeln;
  • Strichaufzählung
    digitale Medien als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden
  • Strichaufzählung
    öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Kunst als Teil der Entwicklung kultureller Identität wahrnehmen und verstehen;
  • Strichaufzählung
    die gegenwärtigen Kunstentwicklungen kennen lernen und mit der eigenen bildnerischen Erfahrung in Beziehung setzen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über spezielle Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben;
  • Strichaufzählung
    sich eigenständig mit bildender und angewandter Kunst sowie visuellen Medien auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung nützen und damit Einsichten in den Kunst- und Kulturbetrieb erhalten;
  • Strichaufzählung
    Beispiele für kunsttheoretische Ansätze kennen;
  • Strichaufzählung
    Methoden und praktische Erfahrungen im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens erwerben.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Bildersammlungen erweitern und strukturieren;
  • Strichaufzählung
    künstlerische Prozesse dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit mit der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung zusammenführen.

Exemplarische Inhalte

Experimentelle Verfahren, künstlerische Strategien, Fotografie, Film, digitale Medien, Studien vor dem Objekt, Skizze, Grafik, Malerei, Plastik, Natur- und Architekturstudien, Ausstellungen und Wettbewerbe.

Bildentwicklungen in Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (zB vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse), Bildgespräch, Recherchemethoden, Museums- und Ausstellungsbesuche, Ateliers, Medien, Fachliteratur, künstlerische Forschung.

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für vorwissenschaftliches Arbeiten aufbereiten.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Raum und Räumlichkeit in die Bildnerische Gestaltung einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    Räume als Orte künstlerischer Gestaltung und Intervention nutzen;
  • Strichaufzählung
    sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design konstruktiv gestaltend auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Abbildungs- und Darstellungsverfahren als Möglichkeiten zur Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen;
  • Strichaufzählung
    technische, bauliche und räumliche Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten erschließen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    Raum- und Designaspekte durch Naturstudium, Interventionen, Modelle, Simulationen intensiv erforschen;
  • Strichaufzählung
    Interventionen im (öffentlichen) Raum erproben.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene im Kontext von Raum und Räumlichkeit erforschen;
  • Strichaufzählung
    Strukturen von gebauter Umwelt, Design und künstlerischen Interventionen analysieren;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen und in einen gesellschaftlichen Kontext setzen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Ausdrucksformen in der Kunst und Überblick über die Kunstgeschichte mit dem Schwerpunkt Architektur und Design erwerben;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können;
  • Strichaufzählung
    Einblicke in das komplexe Zusammenwirken von geistigen, materiellen und ästhetischen Faktoren in Kunst, Design und Architektur erhalten;
  • Strichaufzählung
    Einsichten in Aufbau und Gestaltung von Kunst- und Kultureinrichtungen gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Methoden vorwissenschaftlichen Forschens erweitern.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Einzel- oder Gruppenarbeit mediengerecht organisieren, dokumentieren und vermitteln;
  • Strichaufzählung
    Architektur und Designobjekte visualisieren;
  • Strichaufzählung
    Analysen und Interpretationen anschaulich und sprachlich kompetent darbieten;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit, persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen sowie an Wettbewerben teilnehmen;
  • Strichaufzählung
    Raum als Präsentationsort nutzen.

Exemplarische Inhalte

Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte/-modelle, Objekte, exemplarische Realisierungsprojekte: Stadtraum, Freiraum, Naturraum, öffentlicher Raum, Produktdesign, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Gattungen und Techniken der bildenden Kunst.

Raumdesign, Raumwahrnehmung, Raumnutzungskonzepte, Bildraum, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden vorwissenschaftlicher Forschung.

Architektonischer Raum als Präsentationsort, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung.

8. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse selbst organisieren und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsmittel und künstlerische Verfahren individuell auswählen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    durch die freie bildnerische Praxis den persönlichen Ausdruck weiterentwickeln.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen;
  • Strichaufzählung
    künstlerische Positionen reflektieren und mit der eigenen Arbeit in Verbindung bringen;
  • Strichaufzählung
    zeit- und gesellschaftsbezogene formale und inhaltliche Besonderheiten sowie innovative Faktoren künstlerischer Entwicklung erkennen;
  • Strichaufzählung
    Funktion und Bedeutung von Kunst und Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur für die eigene Arbeit erschließen;
  • Strichaufzählung
    eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten.

Exemplarische Inhalte

Konzeptionelle Kunst- und Gestaltungsprojekte, Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien.

Methoden künstlerischer Forschung, Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff).

Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken.

8. Semester:

Bildnerische Praxis

  • Strichaufzählung
    Gestaltungsprozesse selbstorganisiert abschließen;
  • Strichaufzählung
    einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt setzen;
  • Strichaufzählung
    Mappe, Portfolio, Projektdokumentationen der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen;
  • Strichaufzählung
    das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der eigenen praktischen und theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen.

Exemplarische Inhalte

Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen.

Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche.

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken.

TECHNIK UND DESIGN

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

BEWEGUNG UND SPORT

Wie Anlage A, mit folgenden Änderungen:

Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse)“ ist anzufügen: „Die rhythmische und gymnastische Erziehung ist besonders zu berücksichtigen.“

Die Stundensumme in der Unterstufe ist niedriger als in Anlage A. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.

b) Wahlpflichtgegenstände BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind in besonderem Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.

Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe

Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktsetzungen aus den drei relevanten Kompetenzbereichen vorzunehmen:

Bildnerische/Textile/Technische Praxis

  • Strichaufzählung
    die Auseinandersetzung mit selbst gewählten Themen und Techniken aus unterschiedlichsten Fachbereichen erweitern und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    individuelle Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickeln;
  • Strichaufzählung
    Reflexion unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten.

Reflexion

  • Strichaufzählung
    fachliche Inhalte exemplarisch selbstständig erschließen;
  • Strichaufzählung
    theoretische Inhalte in den Zusammenhang mit der individuellen bildnerisch-gestaltenden Praxis setzen.

Dokumentation und Präsentation

  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen;
  • Strichaufzählung
    Persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren.

Exemplarische Inhalte

Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen.

Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur.

Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen.

B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

C) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A ohne Darstellendes Spiel.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN 1. Unterstufe Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A achter Teil Abschnitt F.

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

2. Oberstufe Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A achter Teil Abschnitt F.

Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Im RIS seit

16.01.2023

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2024

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40250513

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/88/ANL1_m1/NOR40250513

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