Bundesrecht konsolidiert

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Geologische Zusammenarbeit (Tschechische R) § 0

Kurztitel

Geologische Zusammenarbeit (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 52/1985

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

23.01.1960

Index

79/02 Forschung

Beachte

Die den Grenzübertritt außerhalb von Grenzübertrittsstellen mit einer Vereinbarung mit den Grenzkontrollorganen bedingenden Bestimmungen und Grenzübertrittsausweise, die auf der Grundlage dieser Vereinbarung ausgestellt und verwendet werden und als eine Berechtigung zum Vollzug von spezifischen Tätigkeiten in Übereinstimmung mit der Vereinbarung anzusehen sind, werden durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 123/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Republik über die Grundsätze der geologischen Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Republik samt Briefwechsel
StF: BGBl. Nr. 52/1985

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

In der Erwägung, daß eine engere Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Tschechoslowakei auf geologischem Gebiet für beide Staaten von Nutzen wäre,

und in der Erwägung, daß eine solche Zusammenarbeit von einem besonderen Nutzen in jenen Fällen erscheint, in denen gemeinsame Lagerstätten von Mineralrohstoffen vorkommen, die sich auf das Gebiet beider Staaten erstrecken,

haben die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Republik das folgende Abkommen geschlossen:

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 11 am 23. Jänner 1960 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2017

Gesetzesnummer

10009594

Dokumentnummer

NOR11009785

Alte Dokumentnummer

N7198547687L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/52/P0/NOR11009785

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