Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geologische Zusammenarbeit (Slowakei)
Typ
Vertrag – Slowakei
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.1993
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
23.01.1960
Index
79/02 Forschung
Beachte
Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (
BGBl. Nr. 1047/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Titel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Republik über die Grundsätze der geologischen Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Republik samt Briefwechsel
StF:
BGBl. Nr. 52/1985
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Präambel/Promulgationsklausel
In der Erwägung, daß eine engere Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Tschechoslowakei auf geologischem Gebiet für beide Staaten von Nutzen wäre,
und in der Erwägung, daß eine solche Zusammenarbeit von einem besonderen Nutzen in jenen Fällen erscheint, in denen gemeinsame Lagerstätten von Mineralrohstoffen vorkommen, die sich auf das Gebiet beider Staaten erstrecken,
haben die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Republik das folgende Abkommen geschlossen:
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 11 am 23. Jänner 1960 in Kraft getreten.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2017
Gesetzesnummer
10009581
Dokumentnummer
NOR11009772
Alte Dokumentnummer
N7198514962A