Bundesrecht konsolidiert

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Grenzgebiet - alpiner Touristenverkehr (Slowenien) § 0

Kurztitel

Grenzgebiet - alpiner Touristenverkehr (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 43/1985

Typ

Vertrag – Slowenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1993

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

18.07.1984

Index

49/04 Grenzverkehr

Beachte

Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 715/1993) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

Titel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Bundesvollzugsrat der Versammlung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den alpinen Touristenverkehr im Grenzgebiet
StF: BGBl. Nr. 43/1985

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und der Bundesvollzugsrat der Versammlung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien sind im Interesse der Förderung der gutnachbarlichen Beziehungen übereingekommen, folgendes Abkommen über den alpinen Touristenverkehr im Grenzgebiet abzuschließen:

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11 Absatz 1 am 1. Feber 1985 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2016

Gesetzesnummer

10005596

Dokumentnummer

NOR11005680

Alte Dokumentnummer

N4198515024A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/43/P0/NOR11005680

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