Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Libyen) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Libyen)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 425/1985

Typ

Vertrag – Libyen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

31.08.1985

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

13.05.1984

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

LUFTVERKEHRSABKOMMEN zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Sozialistischen Libysch-Arabischen Volks-Jamahiriya
StF: BGBl. Nr. 425/1985

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesregierung der Republik Österreich und die Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Jamahiriya, als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, ihr Vertrauen in den Fortschritt der internationalen Zivilluftfahrt durch genaue Einhaltung der Bestimmungen des genannten Abkommens bekräftigend und vom Wunsch geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Der im Artikel 19 vorgesehene Notenwechsel fand am 15. Dezember 1984 (österreichische Note) bzw. 2. Juli 1985 (libysche Note) statt; das Abkommen tritt somit am 31. August 1985 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019

Gesetzesnummer

10011595

Dokumentnummer

NOR11011860

Alte Dokumentnummer

N9198514171T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/425/P0/NOR11011860

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