Bundesrecht konsolidiert

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Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Spanien) § 0

Kurztitel

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Spanien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 373/1985

Typ

Vertrag – Spanien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1985

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.02.1984

Index

29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Spanien über die Anerkennung und die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- oder Handelssachen
StF: BGBl. Nr. 373/1985 (NR: GP XVI RV 360 AB 534 S. 75. BR: AB 2947 S. 456.)

Sprachen

Deutsch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

der König von Spanien,

von dem Wunsche geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anerkennung und die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- oder Handelssachen zu sichern, haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt:

Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Juli 1985 ausgetauscht; das Abkommen tritt nach seinem Artikel 22 Absatz 2 am 1. Oktober 1985 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2014

Gesetzesnummer

10002714

Dokumentnummer

NOR11002737

Alte Dokumentnummer

N2198521607S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/373/P0/NOR11002737

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