Dem Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften wurde auf Grund einer vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ermächtigung mit Note vom 31. Mai 1985 der Abschluß des nach der österreichischen Bundesverfassung vorgesehenen Verfahrens notifiziert; die gemeinsame Absichtserklärung ist für Österreich mit diesem Tag in Kraft getreten.
Weiters haben die Gemeinsame Absichtserklärung zur Durchführung einer europäischen Forschungsaktion auf dem Gebiet der Niederschlagsmessung mit Radar (COST-Aktion 72) samt Anhängen folgende Staaten unterzeichnet:
Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Portugal, Schweden, Schweiz und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.