Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien § 0

Kurztitel

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen - vorl. Beitritt Tunesien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 124/1985

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

13.02.1985

Außerkrafttretensdatum

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Titel

(Übersetzung)
FÜNFZEHNTE NIEDERSCHRIFT (PROCES-VERBAL) BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DER DEKLARATION ÜBER DEN VORLÄUFIGEN BEITRITT TUNESIENS ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
StF: BGBl. Nr. 124/1985 (NR: GP XVI RV 298 AB 386 S. 72. BR: AB 2927 S. 455.)

Sprachen

Englisch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragsparteien der Deklaration vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (im folgenden als „die Deklaration” bzw. als „das Allgemeine Abkommen” bezeichnet),

IN ANWENDUNG der Ziffer 6 der Deklaration,

KOMMEN ÜBEREIN wie folgt:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 13. Feber 1985 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; die Niederschrift ist gemäß ihrer Ziffer 2 für Österreich am selben Tag in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2010

Gesetzesnummer

20004957

Dokumentnummer

NOR30005417

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1985/124/P0/NOR30005417

Navigation im Suchergebnis