Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 13
Inkrafttretensdatum
01.01.1995
Außerkrafttretensdatum
30.04.2022
Abkürzung
ASGG
Index
14/02 Gerichtsorganisation
Beachte
Zu Abs. 3: zum Bezugszeitraum vgl. Art. X § 2 Z 5,
BGBl. Nr. 624/1994
Text
Abstimmung
§ 13.Paragraph 13,
(1)Absatz eins,Im Verfahren erster Instanz haben zuerst die fachkundigen Laienrichter ihre Stimme abzugeben, und zwar der an Lebensjahren ältere vor dem an Lebensjahren jüngeren.
(2)Absatz 2,Im Rechtsmittelverfahren gilt der Abs. 1 mit der Maßgabe, daß vor den fachkundigen Laienrichtern der Berichterstatter seine Stimme abzugeben hat.Im Rechtsmittelverfahren gilt der Absatz eins, mit der Maßgabe, daß vor den fachkundigen Laienrichtern der Berichterstatter seine Stimme abzugeben hat.
(3)Absatz 3,Die fachkundigen Laienrichter haben jedenfalls jenen Teil des Protokolls über die Beratung und Abstimmung zu unterfertigen, der die Grundzüge der Entscheidung enthält.
Anmerkung
S. auch §§ 9 bis 14 JN.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2022
Gesetzesnummer
10000813
Dokumentnummer
NOR12015026
Alte Dokumentnummer
N1199439795J