(Übersetzung)
An den
Generaldirektor des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
Genf
Unter Bezugnahme auf die gemäß Artikel 8.3 des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen durchgeführten Verhandlungen wird die Annahme der am 6. Oktober 1983 beschlossenen Erweiterung des Anhanges zum Übereinkommen (Annex I) sowie die Änderung und Ergänzung der dem Genfer Protokoll (1979) zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen angeschlossenen GATT-Liste XXXII – Österreich (Annex II) notifiziert.Unter Bezugnahme auf die gemäß Artikel 8.3 des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen durchgeführten Verhandlungen wird die Annahme der am 6. Oktober 1983 beschlossenen Erweiterung des Anhanges zum Übereinkommen (Annex römisch eins) sowie die Änderung und Ergänzung der dem Genfer Protokoll (1979) zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen angeschlossenen GATT-Liste römisch 32 – Österreich (Annex römisch zwei) notifiziert.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Generaldirektor, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Beilagen