Bundesrecht konsolidiert

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Zusammenarbeit im Zollwesen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zusammenarbeit im Zollwesen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 410/1984

Typ

Vertrag – CSSR

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1984

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Unterzeichnungsdatum

18.11.1982

Index

39/06 Rechts- und Amtshilfe

Beachte

Für die Slowakische Republik (BGBl. Nr. 1046/1994) und für die
Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde je eine Kopie
des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.

Titel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfeleistung auf dem Gebiete des Zollwesens
StF: BGBl. Nr. 410/1984

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH und die REGIERUNG DER

TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK

VON DEM WUNSCHE GELEITET, die Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa voll und ganz durchzuführen,

IM BESTREBEN, den Verkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern und die gegenseitigen Beziehungen zu vertiefen,

IM BESTREBEN, die nachbarlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zu entfalten,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, durch die weitere Entfaltung der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen beider Vertragsparteien den Reise- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze zu erleichtern,

IN DER ERWÄGUNG, daß es wichtig ist, die regelmäßige Erhebung der Zölle und anderen Abgaben bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren sowie die wirksamere Bekämpfung der Zollzuwiderhandlungen zu sichern,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zum Austausch der in Artikel 16 des Abkommens vorgesehenen Noten wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16 am 1. November 1984 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

Reiseverkehr, Einfuhr

Gesetzesnummer

10004413

Dokumentnummer

NOR11004449

Alte Dokumentnummer

N3198413511T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1984/410/P0/NOR11004449

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