(3)Absatz 3,Im Falle des Außerkrafttretens dieses Abkommens bleiben die Art. 2, 3 und 4 des Abkommens bis zum Ablauf einer Frist von einem Jahr in Kraft.Im Falle des Außerkrafttretens dieses Abkommens bleiben die Artikel 2, 3 und 4 des Abkommens bis zum Ablauf einer Frist von einem Jahr in Kraft.
Geschehen in Bujumbura am 2. Februar 1984 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.