Verwendungsgruppe und Schulart | ab Gehaltsstufe (§ 55 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956)ab Gehaltsstufe (Paragraph 55, Absatz eins, des Gehaltsgesetzes 1956) | Planstelle | Amtstitel |
Leiterin oder Leiter eines Schulclusters | Schulcluster-Leiterin oder Schulcluster-Leiter |
L 2a 1, L 2b 1 Volksschulen | - 10-, 10 | Lehrer | Volksschullehrer Volksschuloberlehrer |
- | Leiter | Volksschuldirektor |
L 2a 2 Neue MittelschulenL 2a 2, Neue Mittelschulen | - 10-, 10 | Lehrer | Lehrerin bzw. Lehrer an der Neuen Mittelschule Oberlehrerin bzw. Oberlehrer an der Neuen Mittelschule |
- | Leiter | Direktorin bzw. Direktor an der Neuen Mittelschule |
L 2a 2 Sonderschulen (ein-schließlich Blinden-institute und Institut für Gehörlosen-bildung)L 2a 2, Sonderschulen (ein-schließlich Blinden-institute und Institut für Gehörlosen-bildung) | - 10-, 10 | Lehrer | Sonderschullehrer Sonderschuloberlehrer |
- | Leiter von als selbständige Schulen geführten Sonderschulen | Sonderschuldirektor |
L 2a 2 Polytechnische SchulenL 2a 2, Polytechnische Schulen | - 10-, 10 | Lehrer | Lehrer der Polytechnischen Schule Oberlehrer der Polytechnischen Schule |
- | Leiter von als selbständige Schulen geführten Polytechnischen Schulen | Direktor der Polytechnischen Schule |
L 2a 2, L 2a 1 Berufsschulen | - 10-, 10 | Lehrer | Berufsschullehrer Berufsschuloberlehrer |
- | Leiter | Berufsschuldirektor |
L 2a 2, L 2a 1, L 2b 1, L 3 Lehrer für einzelne Unterrichtsgegen-stände an Volks-schulenLehrer Neue Mittelschulen, Sonderschulen (einschließlich Blindeninstituten und Institut für Gehörlosenbildung), Polytechnischen Schulen, BerufsschulenL 2a 2, L 2a 1, L 2b 1, L 3, Lehrer für einzelne Unterrichtsgegen-stände an Volks-schulenLehrer Neue Mittelschulen, Sonderschulen (einschließlich Blindeninstituten und Institut für Gehörlosenbildung), Polytechnischen Schulen, Berufsschulen | - | Lehrer für den betreffenden Unterrichtsgegenstand | Lehrer mit einem das Unterrichtsfach bezeichnenden Zusatz: zB Religionslehrer, Sprachlehrer, Lehrer für Leibesübungen, Lehrer für Musikerziehung, Lehrer für Werker-ziehung |
10 | | Oberlehrer mit demselben Zusatz: zB Religionsoberlehrer, Sprachoberlehrer, Oberlehrer für Leibesübungen, Oberlehrer für Musikerziehung, Oberlehrer für Werkerziehung |
L 1 Blindeninstitute und Institute für Gehörlosenbildung in Graz und in LinzL 1, Blindeninstitute und Institute für Gehörlosenbildung in Graz und in Linz | - | Lehrer | Professor d. (unter Hinzufügung der Bezeichnung der Schule) |
| Leiter | Direktor d. (unter Hinzufügung der Bezeichnung der Schule) |
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