(3)Absatz 3,§ 113 Abs. 1 tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Stück des Bundesgesetzblattes, das die Kundmachung dieses Bundesgesetzes enthält, herausgegeben und versendet wird. Die Ausführungsgesetze der Länder sind innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten zu erlassen.Paragraph 113, Absatz eins, tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Stück des Bundesgesetzblattes, das die Kundmachung dieses Bundesgesetzes enthält, herausgegeben und versendet wird. Die Ausführungsgesetze der Länder sind innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten zu erlassen.