Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
11.07.1991
Außerkrafttretensdatum
28.12.2012
Abkürzung
DVG
Index
63/06 Dienstrechtsverfahren
Text
Zu den §§ 58 und 61a AVGZu den Paragraphen 58 und 61 a AVG
§ 10.Paragraph 10,
Ernennungen, Verleihungen von Amtstiteln, Verständigungen über solche Ernennungen und Verleihungen sowie die mit Ernennungen und Verleihungen von Amtstiteln zusammenhängenden und gleichzeitig getroffenen Feststellungen und Verfügungen bedürfen weder der Bezeichnung als Bescheid, noch einer Begründung, noch einer Rechtsmittelbelehrung. In diesen Fällen ist auch ein Hinweis gemäß § 61a AVG nicht erforderlich. Ernennungen, Verleihungen von Amtstiteln, Verständigungen über solche Ernennungen und Verleihungen sowie die mit Ernennungen und Verleihungen von Amtstiteln zusammenhängenden und gleichzeitig getroffenen Feststellungen und Verfügungen bedürfen weder der Bezeichnung als Bescheid, noch einer Begründung, noch einer Rechtsmittelbelehrung. In diesen Fällen ist auch ein Hinweis gemäß Paragraph 61 a, AVG nicht erforderlich.
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2013
Gesetzesnummer
10008550
Dokumentnummer
NOR12105322
Alte Dokumentnummer
N6199112895H