Die Regierungen, die Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sind (im folgenden als „Vertragsparteien” bzw. als „Allgemeines Abkommen” bezeichnet), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Regierung von Thailand (im folgenden als „Thailand” bezeichnet), SIND
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Ergebnisse der Verhandlungen über den Beitritt Thailands zum Allgemeinen Abkommen,
durch ihre Vertreter wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN: