(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 16/2021)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2021,)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Jänner 1984 beim Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 2 für Österreich am 26. April 1984 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Jänner 1984 beim Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum hinterlegt; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, für Österreich am 26. April 1984 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der WIPO haben folgende weitere Staaten den Vertrag ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:
Belgien, Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Berlin-West), Bulgarien, Frankreich, Japan, Liechtenstein, Philippinen, Schweden, Schweiz, Sowjetunion, Spanien, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika und Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Folgende Staaten haben Erklärungen abgegeben bzw. Vorbehalte erklärt:
Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Vertrag – mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen – werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der WIPO unter http://www.wipo.int/treaties/ abrufbar [Budapest Treaty]: KolumbienVorbehalte und Erklärungen zu diesem Vertrag – mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen – werden im Teil römisch drei des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der WIPO unter http://www.wipo.int/treaties/ abrufbar [Budapest Treaty]: Kolumbien
Neuseeland
Neuseeland erklärt, dass sich der Beitritt Neuseelands zu diesem Vertrag nicht auf Tokelau erstreckt.
Niederlande
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum zufolge haben die Niederlande am 20. Juni 2011 mitgeteilt, dass die Niederländischen Antillen mit Wirkung vom 10. Oktober 2010 zu bestehen aufhörten. Von diesem Zeitpunkt an findet der Vertrag weiterhin Anwendung auf Curaçao und Sint Maarten sowie auf den karibischen Teil der Niederlande (die Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba).
Vereinigtes Königreich
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs auf Gibraltar, die Vogtei Guernsey und die Insel Man erklärt.