für Arbeitnehmer, deren Urlaubsausmaß durch das Hausbesorgergesetz geregelt ist,
bei einer Dienstzeit von weniger als 20 Jahren 30 Kalendertage,
bei einer Dienstzeit von 20 jedoch weniger als 25 Jahren 35 Kalendertage,
nach Vollendung des 25. Jahres 37 Kalendertage.